Denkmäler im Stadtbezirk Mengede

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Denkmal Stahlhelplatz 2Wie halten wir es mit den Baudenkmälern im Stadtbezirk Mengede

Der Schutz des Eigentums verpflichtet – auch bei Baudenkmälern. Sie sind vor allem vor dem Verfall zu schützen. So heißt es denn auch im § 1 des Denkmalschutzgesetzes NRW vom 11.3.1980: Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sind der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich zu machen.

Des weiteren heißt es im § 7 – Erhaltung von Denkmälern: Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten haben ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen soweit ihnen das zumutbar ist.

Die Denkmalliste der Stadt Dortmund umfasst im Stadtbezirk Mengede 79 Baudenkmäler, darunter je 21 Wohnhäuser, Villen oder Wohnsiedlungen und landwirtschaftliche Gebäude, 16 Wohn- und Geschäftshäuser, je fünf öffentliche Gebäude und Kleindenkmäler, je drei Sakralbauten und Industrieanlagen, zwei Adelssitze sowie je einen Friedhof, ein Geschäftshaus und eine Verkehrsanlage.

Wir werden in den nächsten Wochen regelmäßig über Denkmäler im Stadtbezirk berichten und vergleichen, inwieweit das Denkmalschutzgesetz Anwendung findet. Meist reicht ein Foto, wie heute. Das abgebildete Denkmal ist ein Denkmal im doppelten Sinne – nicht nur ein Baudenkmal, sondern auch ein Denkmal zu Ehren Verstorbener – und deswegen bekommt es auch die Auszeichnung: Denkmal der Woche

Wer nicht weiß, wo es zu finden ist: Es steht im Mengeder Volksgarten – mehr wird nicht verrraten.

Denkmal Stahlhelplatz 2

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