Zinsen für Dispositionskredite

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Peter Kaufhold

Zwischen Abzocke und Angemessenheit

Wie hoch darf der Dispozins sein – also der Zins, den Banken und Sparkassen ihren Kunden aufbürden, wenn deren Konto ins Minus rutscht? Über diese Frage tobt seit Jahren ein Streit.

Noch im Sommer 2013 verlangten viele Banken für einen Dispokredit Zinsen von teils mehr als 13 Prozent. Der Aufschrei in der Öffentlichkeit war angesichts der gegen Null tendierenden Leitzinsen der Europäischen Zentralbank, zu denen sich Banken selbst Geld besorgen können, unüberhörbar. Kritiker riefen „Abzocke!“ und forderten eine gesetzliche Obergrenze. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, legte daraufhin einen Gesetzesentwurf vor. Eine Deckelung des Dispozinses ist darin allerdings nicht vorgesehen. Stattdessen sollen Banken künftig ihre Zinssätze für Dispokredite auf der Homepage veröffentlichen. Außerdem sollen sie ihre Kunden über Alternativen informieren, wenn diese den Dispo länger als drei Monate in Anspruch nehmen oder die Überziehung den Betrag des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs übersteigt.

Diese Vorschriften, die übrigens im nächsten Jahr in Kraft treten sollen, dürften für Banken – sofern nicht bereits umgesetzt – lächerlich leicht einzuhalten sein. Die Erwartungen der Verbraucherschützer auf einen nachhaltig sinkenden Dispozins werden damit sicher nicht erfüllt. Jedoch hat die hitzige Debatte in der breiten Öffentlichkeit eines bewirkt. Laut einer aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest (der Test erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“) ist der Durchschnittszins auf 10,25 % (Vorjahr 10,65 %) gesunken. Das ist weiterhin viel, aber so wenig wie lange nicht mehr. Außerdem verzichten viele Banken auf den Überziehungszins. Diesen Aufschlag – meist in Höhe von 3 Prozent – erheben Banken zusätzlich, wenn jemand den Disporahmen sprengt. Es scheint so, dass die Institute die öffentliche Debatte ernst nehmen bzw. sich dem öffentlichen Druck beugen.

Stiftung Warentest bemängelt fehlende Transparenz bei zahlreichen Banken. Es sei häufig erhebliche Detektivarbeit vonnöten, um an den Dispozins zu kommen, weil Banken ihn wie ein Staatsgeheimnis hüten. Ferner machen laut „Finanztest“ einige Banken und Sparkassen im Internet und in ihren Aushängen unklare Angaben über die Höhe des Dispozinses. „Finanztest“ sieht darin einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Preisangaben-Verordnung, nach der Verbraucher quasi auf einen Blick die Höhe des Zinssatzes erkennen können müssen.

MENGEDE:InTakt! geht davon aus, dass die meisten unserer Leserinnen und Leser Kunden einer Bank sind.
Daher unser Tipp und prüfen Sie

  • Wie verhält sich Ihre Bank in punkto Transparenz?
  • Hat Ihre Bank im Vorgriff auf das „Heiko Maas-Gesetzesvorhaben“ bereits Maßnahmen ergriffen, wie z.B. Veröffentlichung der Dispozinsen im Internet, Beratungsangebot für überschuldete Kunden?
  • Hat Ihre Bank bereits den Überziehungszins abgeschafft?

Als Ergebnis Ihrer Prüfung wünschen wir Ihnen, dass Sie sich bei Ihrer Bank weiterhin richtig aufgehoben fühlen.

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