Der Skandal um die Cum Cum / Cum ex-Geschäfte

Was steckt hinter Cum Cum / Cum Ex?
Deutsche Banken sollen Investoren dabei geholfen haben, Steuern in Millionenhöhe zu vermeiden.

MENGEDE:InTakt! zeigt hier eine besonders perfide Art von Steuerverkürzung/-hinterziehung durch Unternehmen mit Hilfe von Depotbanken auf, die in der Öffentlichkeit breiten Raum eingenommen hat. Aber wer versteht eigentlich, was dahinter steckt?

Mit Hilfe einschlägiger Internetquellen versuchen wir etwas Klarheit in diese dubiose Angelegenheit zu bringen.

Vereinfacht dargestellt, läuft die Sache im Allgemeinen so: Wenn Aktiengesellschaften Dividenden an ihre Aktionäre ausschütten, ziehen sie davon 25 Prozent Kapitalertragsteuer ab, so ähnlich wie ein Arbeitgeber das tut, der die Lohnsteuer für seine Mitarbeiter direkt an das Finanzamt überweist. Damit ist die Sache in vielen Fällen erledigt.

Allerdings sind die meisten deutschen Aktien nicht im Besitz von Privatleuten, sondern gehören anderen Unternehmen. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen Dividenden steuerfrei bekommen. Eine vernünftige Regelung, denn so wird verhindert, dass Unternehmensgewinne mehrfach besteuert werden, was der Wirtschaft schaden würde. Damit das funktioniert, bekommen die Firmen von den Banken Bescheinigungen über die von ihren Dividenden abgeführten Steuern. Damit können sie sich das Geld dann vom Finanzamt erstatten lassen.

Keine Doppelbesteuerung deutscher Unternehmen

Das gilt aber nur für deutsche Firmen. Ausländische Firmen haben diese Möglichkeit nicht. Allerdings sind viele deutsche Aktien im Besitz von ausländischen Konzernen und Pensionsfonds. Im Normalfall bekommen diese nur die Dividende abzüglich Steuern ausgezahlt und sind damit schlechter gestellt als deutsche Firmen.

Um diesen Nachteil auszugleichen, haben Finanzexperten irgendwann das Dividenden-Stripping erfunden. Der Zweck der Übung ist, die Dividende von der Aktie abzustreifen (englisch: to strip). Das geht so: Kurz vor der Ausschüttung verkauft der ausländische Aktionär seine Aktien an eine Firma im Inland. Die kassiert die Dividende mitsamt dem Steuerguthaben. Dann kauft der Ausländer die Papiere zurück. Er bekommt sie jetzt billiger, als er sie einst verkauft hat, denn dass die Dividende zwischenzeitlich schon ausgeschüttet worden ist, schlägt sich meist in einem niedrigeren Aktienkurs nieder. Der ausländische Aktionär macht auf diese Weise einen Handelsgewinn, der in der Regel fast ebenso hoch ist wie die Dividende. Solche Deals sind für Käufer und Verkäufer lukrativ. Sie teilen die vom Gesetzgeber bewusst vorgesehene Steuererstattung unter sich auf. Der Fiskus wird also nicht geplündert.

Einfallsreichtum bei der Finanzamts-Abzocke

Doch dann erfanden Trickser eine Methode, wie man bei solchen Geschäften das Finanzamt abzocken kann. Sie kombinierten das Dividenden-Stripping mit Leerverkäufen. Ein Leerverkauf bedeutet, dass jemand Aktien verkauft, die er am Verkaufstag nicht hat. Solche Geschäfte sind erlaubt und an den Börsen üblich. Der Leerverkäufer besorgt sich die Aktien einfach an dem Tag, an dem er die Papiere liefern muss, von einem anderen Aktionär. Das ist kein Problem für den Leerverkäufer, aber unter Umständen ist es ein Problem für das Finanzamt. Denn aufgrund der technischen Abwicklung bei Leerverkäufen bekommen auf diese Weise gleichzeitig zwei Aktionäre eine Bankbescheinigung und damit ein Guthaben bei den deutschen Finanzämtern, obwohl es sich um ein und dasselbe Aktienpaket handelt.

Die böse Folge für den Fiskus: Die Finanzämter erstatten für solche Aktien doppelt so viel Steuern, wie sie zuvor von dem ausschüttenden Unternehmen erhalten haben. Die Staatskasse wird geplündert.

Quelle: ZEIT-online https://www.zeit.de/2014/30/steuer-rafael-roth-spekulation/

Die Wenigereinnahmen für den deutschen Fiskus betrugen seit 2011 rund fünf Milliarden Euro, berichtete ein Rechercheverbund aus „Handelsblatt“, Bayerischem Rundfunk, „Washington Post“ und dem New Yorker Recherchebüro ProPublica am Montagabend. Das Bundesfinanzministerium war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Commerzbank: Ist das der Dank für die Rettung während der Finanzkrise?

Die Commerzbank und andere Geldhäuser haben sich mit einer List jahrelang beim Fiskus bedient. Politiker sind erzürnt und fordern, die Gesetzeslücken zu schließen. Unter Beschuss gerät auch das Finanzministerium. Die Commerzbank betonte, sie habe sich stets an das Gesetz gehalten, habe aber angesichts der bevorstehenden Änderung bereits seit Jahresbeginn umgesteuert. Bei täglich über 100.000 Handelsgeschäften mit Tausenden Kunden und Banken handele sie „zwangsläufig“ in Cum-Cum-Situationen. Darüber hinaus wollte sich Finanzvorstand Stephan Engels nicht äußern. Den Berichten zufolge hat die Bank allein von 2013 bis 2015 rund 250 Mal kurz vor dem Dividendenstichtag große Bestände an Aktien erworben und wenige Tage später wieder abgegeben – ein Indiz für den Steuertrick. Nach Datenauswertungen durch den Recherchenverbund haben inländische Banken in großem Stil ausländischen Großaktionären geholfen, ihnen nicht zustehende Steuererstattungen vom deutschen Fiskus zu bekommen. Mit dabei die Commerzbank, die während der Finanzkrise vom Steuerzahler gerettet werden musste.

Besonders anschaulich beschreibt Tagesschau.de die Praxis der Cum-Ex-Geschäfte in einer Bildergalerie:

https://www.tagesschau.de/multimedia/bilder/cum-ex-deals102.html

MENGEDE:InTakt! denkt an alle Steuerpflichtigen, denen die monatlichen Abgaben automatisch von ihrem sauer verdienten Lohn einbehalten werden. Sie ballen die Faust in der Tasche und fragen sich: Ist das Steuerrecht von internationalen (Banken)Konzernen zu deren Gunsten beliebig auslegbar? Kann sich unser Staat aktuell steuerrechtlich noch “legale” aber moralisch höchst verwerfliche Machenschaften, die ihm in der Folge Milliarden €uro kosten, leisten? Gibt es nicht den § 42 Abgabenordnung, der den Missbrauch von (steuer)rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sanktioniert?

Das Schließen dieses und anderer Steuerschlupflöcher ist lange überfällig. Eine Investition in qualifiziertes Personal in der Finanzverwaltung, das entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg bringt, würde sich in kürzester Zeit amortisieren. Die Mittel des Staates z.B. für die Daseinsvorsorge der Bevölkerung könnten dann wirksam aufgestockt werden.

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