Was ist gegen wachsende Wüsten zu tun?

Bündnisgrünen der Bezirksvertretung sorgen sich um „Versteinerung“

Der Himmel meint es gut mit Dortmund. Regelmäßig regnet es; die Böden sind fruchtbar. Trotzdem wachsen die Wüsten. Steinwüsten. Und das dort, wo man sie am wenigsten erwartet: in Eigenheimsiedlungen. Da dies zunehmend auch im Stadtbezirk Mengede zu beobachten ist, stellte jetzt die Bezirksfraktion der Bündnisgrünen eine Anfrage dazu an die Verwaltung.

Gerade auf Privatgrundstücken werde der Grünflächenanteil deutlich reduziert, Vorgärten gepflastert, zusätzliche Garagen gebaut, Terrassen befestigt. Der Effekt sei bei starken Regenfällen bereits deutlich. Wasser könne nicht mehr schnell vom Boden aufgenommen werden, sammele sich auf den Straßen; die Kanalisation werde überfordert. Die Staubbelastung nehme zu; die Temperaturen verändern sich ins Extreme. Ohne Pflanzen bleibe auch Tieren kein Lebensraum mehr.

Für gutes Klima brauchte es mehr statt weniger Grün

Klimaexperten und Stadtplaner propagierten das Gegenteil, nämlich Ent- statt Versiegelung, Begrünung von Vorgärten, Hinterhöfen und Fassaden, die Schaffung von Brut- und Nistmöglichkeiten für Vögel. Regenwasser solle auf dem Grundstück versickern. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für Westerfilde/Bodelschwingh könne die Begrünung von Fassaden und Freiflächen privater Hauseigentümer gefördert werden.

Mengede verfüge zwar über einen großen Grünflächenanteil außerhalb der Wohn- und Gewerbegebiete und politische Einflussnahme in Privateigentum sei nur bedingt möglich, der Grünen Fraktion sei jedoch daran gelegen, dem Klimaschutz mehr Raum zu geben. Dies sei um so wichtiger, weil Mengede nicht als Umweltzone ausgewiesen und die Bürger den Abgasen veralteter LKW und PKW ausgesetzt seien.

Verwaltung soll auf sieben Fragen antworten

Die Verwaltung soll auf folgende Fragen antworten:

„1. Gibt es Richtlinien, die eine (Teil-)Versiegelung von Grünflächen auf Privatgrundstücken regeln bzw. einschränken? Sind ggf. Baugenehmigungen erforderlich?

2. Sind Privateigentümer verpflichtet, eine Befestigung von Grünflächen durch Pflasterung, Platteneinbau oder Betonierung bei den Behörden anzumelden?

3. Ist der Bau von Gabionen, die unweigerlich als „Mauer“ wahrgenommen werden, als Ersatz für Hecken und Sträucher zum Sicht- und Lärmschutz zulässig? Wenn ja, bis zu welcher Höhe?

4. Werden die unter Punkt 2 und 3 genannten Maßnahmen behördlich dokumentiert und begleitet?

5. In welchem Umfang werden Privateigentümer im gesamten Stadtbezirk Mengede zur Regenwasserversickerung auf ihrem Grundstück verpflichtet? Gibt es ggf. weitere Siedlungsbereiche, für die dieses in Erwägung gezogen werden könnte?

6. Sind für den Stadtbezirk Mengede neben den Vorhaben im Integrierten Stadtentwicklungskonzept auch andere Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes vorgesehen bzw. geplant? (z. B. Entsiegelung städtischer Flächen, Schulhöfe, Dachbegrünung öffentlicher Gebäude u.ä.)

7. Ist in Dortmund mittelfristig mit Klimaschutzmaßnahmen zu rechnen, die sich an den Leitfaden zum klimagerechten Stadtumbau (Innovation City) anlehnen?

Kommentare sind geschlossen.