OVG Münster weist Klage gegen Neubau der B 474n ab
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat heute eine Klage gegen das Planungsfeststellungsverfahren für die Verlängerung der A45 abgewiesen.
Diese soll zukünftig über das Kreuz Dortmund-Nordwest an Waltrop und Datteln vorbei bis nach Olfen fortgeführt werden – als B474n. In seinem Urteil ist das OVG zu dem Ergebnis gekommen, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht gegen Rechtsvorschriften verstößt. Das OVG hat die Revision nicht zugelassen.