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OVG Münster weist Klage gegen Neubau der B 474n ab

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat heute eine Klage gegen das Planungsfeststellungsverfahren für die Verlängerung der A45 abgewiesen.

Diese soll zukünftig über das Kreuz Dortmund-Nordwest an Waltrop und Datteln vorbei bis nach Olfen fortgeführt werden – als B474n. In seinem Urteil ist das OVG zu dem Ergebnis gekommen, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht gegen Rechtsvorschriften verstößt. Das OVG hat die Revision nicht zugelassen.

Das Urteil hat das Aktenzeichen: 11 D 70/09.AK

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