Zu schnell trotz Verkehrsschild 325.1

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Am Schlosspark-Anwohner: Durchgangsverkehr gibt zu viel Gas!

Am Schlosspark: Das Schild bedeutet, dass hier nur Schrittempo erlaubt ist.

Das Verkehrsschild 325.1 scheint wenig zu nützen. Das jedenfalls meinen die Anwohner der Straße Am Schlosspark, am Rande des Neubaugebietes Bodelschwingher Berg. Die ist verkehrsberuhigt, was durch das genannte Schild gekennzeichnet ist, aber: „Hier wird viel zu schnell durchgefahren,“ klagten Betroffene jetzt während der Einwohnerfragestunde in der Bezirksvertretung: „Offenbar wissen viele Autofahrer nicht, dass man Schrittgeschwindigkeit einhalten muss, das heißt nicht 20 oder 30 km/h!“

Wie schnell darf man also fahren? In der Tat bedeutet Schritttempo eine Reduzierung auf vier bis sieben km/h. Für alle Auto- oder Motorradfahrer bedeutet das eine Herausforderung, denn der Tachometer zeigt in diesem niedrigen Bereich nichts an. Automobilklubs empfehlen deshalb, den ersten Gang einzulegen und das Fahrzeug, ohne Gas zu geben, rollen zu lassen. Im Falle der Straße Am Schlosspark funktioniert das allerdings nicht gut, wenn man von der Schloßstraße aus Richtung Odemsloh fährt, weil die Fahrbahn dann etwas abschüssig ist und das Auto von allein beschleunigt. Wenn sich die Tachonadel bewegt, ist man bereits zu schnell unterwegs und muss bremsen.

Übrigens: die mit dem Schild 325.1 verbundene Temporegel gilt auch für Radfahrer. Sie sind ebenfalls verpflichtet, Rücksicht auf spielende Kinder und Fußgänger zu nehmen. Bezirksvorsteher Wilhelm Tölch äußerte Verständnis für die Sorgen der Anwohner, bedauerte, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen häufig ignoriert würden und schlug vor, einen entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung weiter zu leiten.

„Stein des Anstoßes“ mitten im Mengeder Ortskern

Dieser Findling machte schon etlichen Autofahrern Kummer…

Ein wahrer Stein des Anstoßes für Autofahrer liegt mitten im Mengeder Ortskern. Genauer gesagt, auf dem Aldi-Parkplatz direkt an der Verbindung zum benachbarten REWE-Parkplatz. Es handelt sich um einen großen Findling, der das Überfahren eines Begrenzungsbeetes verhindern soll. Leider kann er vom Fahrersitz aus übersehen werden, was schon öfter zu Lackschäden und Beulen führte. Ein Mengeder Bürger fragte deshalb, ob die Bezirksvertretung nicht etwas unternehmen könne, um den Stein aus dem Weg zu räumen. In diesem Fall machte der Bezirksvorsteher dem Beschwerdeführer allerdings wenig Hoffnung. Es habe bereits einen Termin deswegen mit dem Eigentümer gegeben. Der sei nicht bereit, an der Lage etwas zu ändern. Es gebe keine Handhabe, ihn dazu zu zwingen. Tölch bekannte : „Ich gehöre auch zu denjenigen, die schon davor gefahren sind.“

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