Dieselabgasskandal

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Verworrene Rechtslage

Der Dieselabgasskandal verfolgt uns seit längerer Zeit in den Medien. Er ist der größte Umwelt- und Industrieskandal der jüngeren deutschen Geschichte. Die Verunsicherung Hunderttausender Autofahrer ist größer denn je.

Unklar ist, wie es weitergeht, nachdem nunmehr auch Fahrverbote im Raum stehen. Neben der politischen Aufarbeitung geht es auch um den juristische Umgang mit diesem Skandal.
Aktuell läuft jedoch vielen VW-Kunden die Zeit weg. Ende 2017 sind nach den Plänen des VW-Konzerns mögliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. So gehen dann Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz und Rücktritt nicht mehr. Dies wirft bei rund 2,5 Millionen betroffenen Autobesitzern viele juristische Fragen auf, die die mit dieser Sache befassten Gerichte bisher unterschiedlich beantwortet haben.

Das Landgericht Krefeld hat z. B. mit Urteil vom 19.07.2017 den Rücktritt eines Kunden gegenüber dem Händler für nicht gegeben angesehen, da der Anspruch verjährt und eine Zurechnung der Täuschung nicht erkennbar sei. Gleichzeitig stellt das Gericht jedoch fest, dass VW als Hersteller des Motors dem Käufer zum Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verpflichtet sei. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Zwei weitere Urteile der Landgerichte Arnsberg und Bayreuth, die zugunsten von Diesel-Kunden ergangen sind, hat der Konzern demgegenüber nicht angegriffen. Vielleicht wächst bei den Verantwortlichen des Konzerns so langsam die Erkenntnis, dass der deutsche Kunde nicht nur mit einem Software-Update abgespeist werden sollte.

Thomas Syben
Rechtsanwalt
 – Kanzlei Am Amtshaus

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