Gut besuchte Veranstaltung des Seniorenbeirates im TV Mengede

| Keine Kommentare

Kompetent erklärt: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Mit der Auswahl des Themas hatte der Seniorenbeirat des TV Mengede ins Schwarze getroffen: Die Ankündigung eines Referats des bekannten Mengeder Rechtsanwalts und Notars Kai Neuvians über die korrekte Abfassung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung lockte über 70 interessierte Besucher in das städt. Begegnungszentrum.

Ein Vortrag zu einem Problem, das die Menschen bewegt, vor allem, wenn sie das Seniorenalter erreichen, das sie aber gern immer wieder vor sich herschieben. Wer denkt schon gern an seinen eigenen Tod, vielleicht gar verbunden mit langem Siechtum? Nur 5 Prozent aller Sterbenden, so der Referent, sei es vergönnt, ohne vorherige Leidenszeit ihr letztes Stündlein zu erreichen. Nicht zuletzt und als Kehrseite des medizinischen Fortschritts sei der Weg dahin für die meisten Menschen mit dem Erleiden von unheilbaren Krankheiten, Krankenhaus- und Pflegeheimaufenthalten verbunden, wobei es den Betroffenen nicht mehr möglich ist, selbständige Entscheidungen zu treffen.

Hier setze die Vorsorgevollmacht an, für die, so RA Neuvians, nur Personen ausgewählt werden sollten, denen man vollumfänglich vertraue. Sie sei also eine General-Vollmacht, die alle Rechtsgeschäfte, zu denen die oder der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, beinhalte, sogar über den Tod hinaus. Das Recht zur Erteilung von Untervollmachten solle dazugehören. Zwei Ausnahmen werden explizit genannt: Das Heiraten und die Abfassung eines Testamentes. Auch bei der Bevollmächtigung mehrerer Personen rät der Anwalt, jeder von ihnen unumschränkt die Vertretungsbefugnis zu erteilen.

Liege eine Vorsorgevollmacht nicht vor, bestimme das Betreuungsgericht einen Berufsbetreuer, der wegen der Vielzahl der ihm übertragenen Fälle nur über ein begrenztes Zeitkontingent verfüge, ausschließlich und in Unkenntnis der individuellen Situation nach Aktenlage entscheide und natürlich auch bezahlt werden müsse.

Eine notarielle Beurkundung sei grundsätzlich nicht erforderlich. Die Ausnahme sei jedoch die Veranlassung von Grundbucheintragungen bei Immobilieneigentum oder bei Bankgeschäften.

Der weit verbreiteten Meinung, eine Vorsorgevollmacht sei turnusmäßig erneut vom Vollmachtgeber zu bestätigen, widersprach der Referent: „Wenn Sie nicht widerrufen wird, ist die Vollmacht ewig gültig!“ Deshalb sein Rat: „Formulieren, Unterschreiben, Weglegen!“

Im zweiten Teil seines Vortrags behandelte Herr Neuvians das Thema „Patientenverfügung“, bei der den behandelnden Ärzten und Pflegekräften detailliert vorgeschrieben wird, welche Behandlungen man als Patient/in im Endstadium einer unheilbaren Krankheit zulassen bzw. nicht zulassen möchte und welcher Vertrauensperson die Durchsetzung dieses erklärten Willens übertragen wird.

Alles in allem ein ernstes Thema, bei dem es dem Referenten gelang, dank seiner lockeren Präsentation mit einigen Bemerkungen auch zum Schmunzeln anzuregen. Auf Fragen ging er sofort ein und bekräftigte den Zuhörerkreis darin, die Abfassung der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung, so noch nicht geschehen, nicht auf die „lange Bank“ zu schieben.

Für alle, die sich noch näher mit diesem Thema befassen möchten, hat der Seniorenbeirat des TV Mengede einige Infos zu dem Vortrag als auch für den Zugang zu den Druckschriften des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (siehe unten) zusammengestellt.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.