Veto des RVR gegen Knepper-Pläne

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Castrop-Rauxel und Dortmund suchen nun Alternativen

Diese Silhouette wird bald Vergangenheit sein. Die Überreste des Kraftwerkes werden  abgerissen.

Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat ein Veto gegen die Pläne der Städte Dortmund und Castrop-Rauxel eingelegt, die Fläche des Gewerbegebietes Knepper gemeinsam als „Regionalen Kooperationsstandort“zu entwickeln. Dafür seien lediglich „formale Gründe“ ausschlaggebend gewesen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Dortmund. Inhaltlich gebe es keine Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Planungsbehörden.

Sowohl Dortmunds OB Ullrich Sierau als auch Castrop Rauxels Bürgermeister Rajko Kravanja setzen sich für ein „eigenständiges Regionalplan-Änderungsverfahren“ ein. Nun sollen „mögliche Alternativen“ geprüft werden. Beide Kommunen treiben im Hinblick auf die Entwicklung der Fläche zur Eile.

Oberbürgermeister Sierau zu dem Verfahren:“Die Entwicklung des ehemaligen Kraftwerks Knepper hat hohe Priorität für die beiden Städte. Daher wollen wir nun auch ein eigenständiges Regionalplanänderungsverfahren forcieren statt auf den neuen Regionalplan zu warten, bei dem ziemlich unklar ist, wann er tatsächlich kommt.“ Angesichts der „großen Investitionen durch externe Investoren“erscheine ein weiterer Zeitverlust unvertretbar.

Die neue Eigentümerin des ehemaligen Kraftwerksgeländes, die Gütersloher Firma Hagedorn, ist auf Altlastensanierung und Abbruch spezialisiert. Wenn das Grundstück freigeräumt ist, könnte es an andere Firmen verkauft werden. Die Bezirksvertretung hatte sich seit der Stilllegung des Betriebes dafür eingesetzt, dass hier auf keinen Fall erneut ein reiner Logistik-Schwerpunkt in dem damit bereits reichlich gesegneten Stadtbezirk entsteht. (Mengede In Takt berichtete mehrfach)

Am 21. Februar Informationsveranstaltung für Anwohner

Idyllische Nachbarschaft: Anwohner wurden von der Eigentümerin des Geländes zur Information eingeladen.

Zunächst sorgen sich die Lokalpolitiker um die Vorgehensweise und Auswirkungen der geplanten Abbrucharbeiten und des Abtransportes der anfallenden Materialien. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte daher, einen Berichterstatter der Firma Hagedorn einzuladen. Das Unternehmen beabsichtige, am Mittwoch, 21. Februar eine Bürgerinformation für ca. 200 geladene Anwohner zu veranstalten, um über das geplante Vorgehen beim Rückbau zu berichten. Das sei begrüßenswert, aber da die Maßnahme nicht nur Belastungen der direkten Nachbarschaft mit sich bringe, sondern den gesamten Stadtbezirk betreffe, müsse man wissen, womit man zu rechnen habe. Umweltschädliche Stoffe wie Asbestbeton, Brandrückstände seien zu befürchten, dazu jede Menge (Fein-)Staub, Lärm, Baustellenverkehr und Straßenverschmutzung. In diesem Zusammenhang fragen die Grünen:

Wie lange werden die Arbeiten dauern?

Ist die Weiterverarbeitung des Bauschutts sowie anderer wiederverwertbarer Materialien direkt auf dem Abrissgelände geplant oder sollen die Stoffe an anderen Orten wieder verwertet, deponiert oder dekontaminiert werden?

Mit welchen umweltgefährdenden Stoffen ist zu rechnen?Wie soll während des Rückbaus mit gefährlichen Stoffen sowie anderem Material umgegangen werden?

Soll der Abtransport mittels Lkw oder Bahncontainer erfolgen?

Welche Routen kämen dazu in Frage?

Wird neben Fachpersonal auch Personal im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen eingesetzt?

Werden für die Hauptphase des Rückbaus Unterkünfte für Mitarbeiter benötigt oder errichtet?

Wird die Öffentlichkeit regelmäßig über den Verlauf unterrichtet?

Ist ein Beschwerdetelefon bzw. eine Beschwerdestelle vorgesehen, wo Anwohner bzw. von Belastungen Betroffene sich melden können?

Fraktionssprecherin Isabella Knappmann fand es schade, dass die Firma Hagedorn nicht zur Sitzung gekommen sei, um die Fragen direkt zu beantworten, sodass die Lokalpolitik erst später Genaueres erfahren werde. Den Vorwurf, die entsprechende Mitteilung sei nicht weiter geleitet worden, wies Bezirksbürgermeister Wilhelm Tölch zurück: „Wir wurden nicht informiert und auch nicht eingeladen.“ Gleiches gelte für die zuständige Verwaltung.

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