Entlastung für Polizei und Justiz, kein Schaden für die DSW 21
Wer ohne Ticket den öffentlichen Nahverkehr nutzt, macht sich strafbar. Das sogenannte “Erschleichen von Leistungen” wird bisher – auf Antrag – strafrechtlich verfolgt, vor Gericht können dafür auch Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden. Zudem fällt das erhöhte Beförderungsentgelt an, das die Verkehrsbetriebe erheben.