Widerruf von Immobilienkrediten

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Seit November 2002 müssen Immobilienkredite eine Widerrufsbelehrung enthalten. Nach bisherigen Schätzungen sind diese Widerrufsbelehrungen, welche von den Banken unterschiedlich formuliert wurden, in etwa 80 % der Fälle fehlerhaft. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt dazu, dass der Widerruf des Darlehensvertrages auch noch nach Ablauf der gesetzlichen Frist widerrufen werden kann.Wenn also die Belehrung fehlerhaft ist kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Vertrag muß dann rückabgewickelt werden.

Der Kunde hat den Darlehensbetrag sofort zu erstatten, ist aber nicht an die Laufzeit und die Zinsen des ursprünglichen Vertrags gebunden. Wenn also eine Neufinanzierung zu den jetzt günstigen Zinsen möglich ist, können erhebliche Zinsen gespart werden.

Darüber hinaus muss die Bank das herausgeben, was sie mit den Zinszahlungen des Darlehensnehmers erwirtschaftet hat. Das kann zu erheblichen Erstattungsbeträgen führen, welche von dem zurückzuzahlenden Darlehensbetrag abgezogen werden können.

Der alte Kredit soll selbstverständlich erst dann widerrufen werden, wenn die Finanzierungszusage für einen neuen Kredit vorliegt.

Der Widerruf ist auch nach einer Umschuldung oder einer sonstigen Abwicklung des Kreditvertrages möglich. Die Rechtsprechung kann somit auch bei der Erstattung bereits gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen genutzt werden. Wenn ein Kredit vorzeitig gekündigt und zurückgezahlt wurde, ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, damit der Zinsverlust der Bank ausgeglichen wird.

Wenn der Vertrag widerrufen wird, kann auch die Vorfälligkeitsentschädigung wegfallen. Ist sie bereits gezahlt, besteht die Möglichkeit, daß die Bank den Betrag erstatten muß. Die Auswirkungen dieser Rechtsprechung sind nicht abzusehen. Auf die Banken wird noch einiges zukommen.

Kai Neuvians, Rechtsanwalt und Notar