Bezirksvertretung lehnt Konzentrationszonen ab
Der städtischen Planung dreier Windenergieanlagen im Stadtbezirk Mengede bläst unvermindert Gegenwind ins Gesicht. Die vom Planungsamt vorgetragenen Argumente überzeugten die Bezirksvertretung nicht. Sie empfahl deshalb, die Errichtung von Windrädern auf der Halde Groppenbruch, in Ellinghausen und am Bodelschwingher/Westerfilder Wald abzulehnen. Schützenhilfe bekam das örtliche Gremium vom Beirat der Unteren Landschaftsbehörde, der neben der Brechtener Niederung auch alle Standorte im Stadtbezirk Mengede aus ökologischen Gründen als ungeeignet bezeichnet hatte.Eigentlich, so erläuterte Sonja Gugel vom Stadtplanungsamt, gehe es vor allem darum, unkontrollierte Errichtung von Windrädern im Außenbezirk zu vermeiden. Diese seien dort nämlich dann möglich, wenn eine Gemeinde nicht ausreichend Konzentrationszonen ausweise. Als Beispiel nannte sie ein Urteil gegen die Stadt Haltern, die, obwohl im Vergleich zu Dortmund eher ländlich gelegen, lediglich einen winzigen Anteil der potentiell geeigneten Flächen ausgewiesen habe. Dies sei bei weitem zu wenig, befand das Gericht. In einem solchen Fall, so befürchtet die Stadt Dortmund, sei damit zu rechnen, dass im Prinzip jeder private Investor im gesamten Außenbereich Windräder aufstellen könne.
Axel Kunstmann(Grüne) hielt dieses Argument nicht für stichhaltig. Betrachte man den in der Großstadt Dortmund geringen Grünbereich in den Außenbezirken, so liege man sicher bereits jetzt mit den vorhandenen Anlagen prozentual höher als Haltern. SPD-Sprecherin Gudrun Feldmann bezweifelte zudem, ob man sich der Gefahr einer „unkontrollierten Verspargelung“ der Landschaft aussetze, wenn man auf die Ausweisung von Konzentrationszonen verzichte. „Laut Bundesnetzagentur gelten die Vorschriften für Windanlagen auch für jeden, der einen Antrag stellt.“
CDU-Fraktionssprecher Joachim Farnung fragte sich, ob es überall unbedingt Windkraft sein müsse, die als erneuerbare Energie nach vorn gebracht werden müsse, und ob es nicht Alternativen gebe, die in einer Stadt wie Dortmund sinnvoller wären.
Alle drei Flächen sind als Landschaftsschutzgebiete eingestuft, befinden sich in der Nähe von Naturschutzgebieten bzw. geplanten Naturschutzgebieten. Landschaftsschutz allein sei in der Bewertung als „harte Tabuzone“ herausgenommen worden, räumte Sonja Gugel ein. „In einer Großstadt wie Dortmund mit wenig Grünanteil stehen praktisch alle Außenbereiche unter Landschaftsschutz.“
Dass die drei Windpark-Standorte trotz ihres anerkannt hohen Wertes für Freizeit und Erholung und der Nähe zur Wohnbebauung gewählt worden seien, liege vor allem an der „starken Vorbelastung“, erklärte die Stadtplanerin. Dies gelte auch für den Bodelschwingher Wald, wo ein solcher Negativ-Aspekt, nämlich das Kraftwerk Knepper, weggefallen sei. Autobahn und Hochspannungsleitung seien noch vorhanden. Das jahrzehntealte Prinzip nordrhein-westfälischer Landesplanung, unerwünschte Einrichtungen dort anzusiedeln, wo es bereits Umweltbelastung gibt, stieß jedoch bei den Betroffenen nicht auf Zustimmung. Eigentlich solle man in einem solchen Fall eher vor weiterem Schaden geschützt werden, betonten Vertreter aller Fraktionen übereinstimmend.
Die Behandlung der Stadtbezirke wird offenbar als ungerecht empfunden. Dies machte der Zwischenruf „Vielleicht sollte man ein Südwärts-Programm anstoßen“ deutlich.
Einstimmige Empfehlung der Bezirksvertretung: Diese Vorlage ist abzulehnen!