Info-Veranstaltung
für Senioren und Seniorinnen des TV Mengede
Seit vielen Jahren gehört im Winterhalbjahr zum Programm der SeniorInnen des TV Mengede ein informativer Stammtischabend. Einmal im Monat, immer am zweiten Donnerstag, ist man zu Gast beim Heimatverein Mengede, wo in zumeist lockerer Atmosphäre zu einem aktuellen Thema ein fachkundiger Referent Rede und Antwort steht.
So war es auch beim ersten Stammtischabend dieses Winterhalbjahres am 12. November, als Rechtsanwalt und Notar Kai Neuvians die „Rechtsprobleme im Alter“ näher brachte. Dass er für seine Ausführungen nicht die Form eines juristischen Fachreferats wählte, wurde von den Anwesenden dankbar angenommen. Mit der von ihm bevorzugten Schilderung einiger Beispiele aus seiner langjährigen Anwalts-Praxis, natürlich anonymisiert, schaffte er es leicht, die Zuhörer in seinen Bann zu ziehen.
So zum Beispiel über das Entsetzen der beiden älteren Damen, die sich beim „Dortmunder Herbst“ nach ausgedehnter Weinprobe hinreißen ließen, am Nachbarstand einen sündhaft teuren Pelz zu erstehen. Der Kauf, so das Gericht, sei nicht anfechtbar und somit rechtskräftig. Oder über das kriminelle Abmahnverfahren bei leichtsinnigem Klicken im Internet. Hierzu der dringende Rat des Rechtsanwalts: Stur bleiben und nicht zahlen. Erst bei einem Mahnbescheid (der zumeist nicht kommt) einen Anwalt um Hilfe bitten.
Dass die Generation der über 70-Jährigen verstärkt in den Kfz-Unfallstatistiken auftaucht, war für Kai Neuvians Anlass, darauf hinzuweisen, dass jeder Betroffene selbstkritisch entscheiden sollte, bei Nachlassen seiner Reaktionsfähigkeit oder bei mit dem Alter einhergehenden körperlichen Gebrechen zu prüfen, ob es geboten erscheint, auf das selbständige Autofahren zu verzichten. Sogar ein wenig Verständnis klang bei ihm durch, als er auf die massive Einschränkung der Mobilität durch Abgabe des Führerscheins einging.
Auch das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sei für viele Menschen unangenehm. Wer beschäftigt sich schon gern mit seiner eigenen Hinfälligkeit oder gar mit seinem Tod? Trotzdem riet er dringend, entsprechende Dokumente zu hinterlegen, denn nur so habe man die Möglichkeit, Regelungen zu treffen, die zu gegebener Zeit, nach eigener Entscheidungsunfähigkeit, von jedermann befolgt werden müssen.
Dass weder für die Patientenverfügung noch für die Vorsorgevollmacht eine Beurkundungspflicht (Ausnahme: bei Eigentum an Immobilien), erforderlich ist, war aus dem Munde eines Notars, der mit diesen Geschäften „seine Brötchen verdient“, bemerkenswert.
Auch in einer Fragerunde zum Ende des Vortrags wusste der Referent seinen Zuhörerkreis mit einigen praktischen Ratschlägen zu informieren.
Im Auftrag des Seniorenbeirats bedankte sich Jutta Sperrmann bei ihm mit einem kleinen Geschenk, nicht ohne ihm sein Versprechen abzunehmen, auch im nächsten Jahr wieder aus dem juristischen Nähkästchen zu plaudern.