Mehr Abstand zwischen Wohnhäusern und Windparks?

Untersuchung prüft Ausweitung der Schutzzone auf 450 Meter

Die Nachbargemeinden Castrop-Rauxel, Waltrop und Lünen haben an den Mengeder Grenzen bereits Windräder aufgestellt.

Die Nachbargemeinden Castrop-Rauxel, Waltrop und Lünen haben an den Mengeder Grenzen bereits Windräder aufgestellt.

Der Protest von Bürgern vor allem im Dortmunder Süden bringt Bewegung in die Diskussion um das Thema Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Wie die Stadt jetzt mitteilte, hat sich der Verwaltungsvorstand in seiner letzten Sitzung erneut damit beschäftigt. Derzeit laufe eine im Februar 2016 vom Umweltausschuss initiierte Untersuchung, ob die Schutzzonen rund um Wohngebäude im Außenbereich auf 450 Meter ausgeweitet werden können.

Das Ergebnis soll bis Jahresende vorliegen. Anschließend, wahrscheinlich im 1. Halbjahr 2017, entscheidet der Rat, ob der Flächennutzungsplan, wie berichtet, durch die Ausweisung von sieben weiteren Konzentrationszonen ergänzt wird. Drei davon befinden sich im Stadtbezirk Mengede.

Allein drei Flächen im Stadtbezirk – angrenzend an vorhandene Anlagen

Wie berichtet, hat sich die Bezirksvertretung bereits in ihrer September-Sitzung 2015 einstimmig gegen die drei Standorte Bodelschwingher/Westerfilder Wald, Groppenbruch und Ellinghausen ausgesprochen. Dabei spielt auch die Tatsache, dass in diesen Randbereichen des Stadtbezirks bereits Konzentrationsflächen vorhanden sind, eine Rolle.

Im Bodelschwingher-/Westerfilder Wald grenzt direkt ein solches Gelände mit sieben Windrädern der Nachbargemeinde Castrop-Rauxel an. Im Groppenbruch spielen sowohl die Nähe benachbarter Naturschutzgebiete wie auch die vorhandenen bzw. geplanten Anlagen der Nachbargemeinden Waltrop und Lünen eine Rolle.

Alle drei potentiellen Konzentrationsflächen sind von hohem Erholungswert, grenzen an vorhandene und geplante Naturschutzgebiete, beherbergen seltene Tierarten. Allerdings wurden sie von den Gutachtern, dem Essener Büro „Ökoplan“ , anders beurteilt als von den ortskundigen Politikern der Bezirksvertretung und den fachkundigen Mitgliedern im Umweltausschuss, die ebenfalls dafür plädierten, die drei Standorte im Stadtbezirk aus der Liste möglicher Standorte zu streichen.

Die Essener folgten in ihrer Beurteilung der in NRW üblichen Richtschnur, dort mehr aufzubürden, wo die Bevölkerung ohnehin bereits Belastungen zu ertragen hat. Dazu zählte man im Falle des Bodelschwingher-/ Westerfilder Waldes u. a. die Autobahn, die parallel verlaufende Stromtrasse und irrtümlicherweise auch das längst abgeschaltete Kraftwerk Knepper.

Rechnerisch bereits mehr Gelände ausgewiesen als das Land fordert

Auf dem zu Castrop gehörenden Teil des Bodelschwingher Berges drehen sich sieben Anlagen.

Auf dem zu Castrop gehörenden Teil des Bodelschwingher Berges drehen sich sieben Anlagen.

Was die Gegner der Konzentrationszonen verärgert, ist die Tatsache, dass die Stadt schon jetzt deutlich mehr Fläche ausgewiesen hat als im NRW-Leitszenario für Dortmund mit 92 Hektar genannt. Die drei vorhandenen Flächen erstrecken sich bereits über insgesamt 174,8 Hektar!

Damit liege man zwar rechnerisch über den Anforderungen, so die aktuelle Mitteilung der Stadt, aber dabei sei zu beachten, „dass die bestehenden Konzentrationszonen zum Teil nicht die Anforderungen erfüllen, die nach heutigem Standard erforderlich wären.“ Daher sei die Entwicklung neuer Windenergieanlagen in diesen Bereichen „zum Teil eher unwahrscheinlich.“

Dass die Mengeder Windenergieanlagen nicht prinziziell, sondern nur die vor allem ihren Stadtbezirk betreffenden Konzentrationsflächen ablehnen, haben sie deutlich gemacht. Es sei grundsätzlich möglich, im Außenbereich Windräder aufzustellen. Dabei seien die gleichen Bedingungen zu erfüllen und die erforderlichen Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten wie innerhalb eines Windparks.

Erst nach Ratsbeschluss Verfahren zur F-Planänderung

Sollte das aktuell laufende Gutachten zu dem Schluss kommen, dass die Abstandsflächen auf 450 Meter ausgeweitet werden kann, so hätte das eventuell auch Auswirkung auf die geplanten Flächen im Stadtbezirk. Die Größe des Mindestabstands habe den größten Einfluss auf die Größe der für Windenergie nutzbaren Flächen, so die Stadt.

Die aktuelle Untersuchung sei kein formelles Planverfahren. Nach Vorlage des Untersuchungsergebnisses wird der Rat entscheiden, ob ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit den neuen Konzentrationszonen eingeleitet wird. Dann beginnt das umfangreiche Beteiligungs- und Anhörungsverfahren der Bürger und Träger öffentlicher Belange. Erst danach wäre die Errichtung der Windräder planungsrechtlich möglich.

Aber auch in Konzentrationszonen bedürfe es darüber hinaus einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Dabei werden Fragen wie Lärm, „optisch bedrängende Wirkung“, Artenschutz und Flugsicherung geprüft.

Fotos: Monika Zybon-Biermann