Verspäteter Aprilscherz?

Ordnungsamt empfiehlt Kostenbeteiligung der Bezirksvertretungen
 an den Benutzungsgebühren für die Wochenmärkte

Zunächst meint man, es handele sich um einen verspäteten Aprilscherz. Aber die Mitteilung der Pressestelle der Stadt Dortmund lässt keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Vorhaben:

„Mit den bisherigen Benutzungsgebühren ist eine kostendeckende Bewirtschaftung der 13 Wochenmärkte im Stadtgebiet Dortmund nicht mehr realisierbar. Bereits mit den beiden vorangegangenen Gebührenanpassungen für 2015 und 2016 konnten allerdings keine kostendeckenden Einnahmen erzielt werden. Hierzu trugen stetige rückläufige Beschickungszahlen bei.

Um weiterer Standplatzaufgaben entgegenzuwirken, hat das Ordnungsamt den zwölf Bezirksvertretungen im Stadtgebiet vor dem Ratsbeschluss zur Diskussion und Entscheidung gestellt, ob eine Bereitschaft zur Kostenbeteiligung zur Erhaltung der jeweiligen Wochenmärkte im Stadtbezirk besteht. Mit einer einheitlichen Aufwandskompensation für das Jahr 2017 in Höhe von je 6.700,00 € zum Ausgleich des Markthaushaltes könnte eine weitere Bewirtschaftung der Wochenmärkte mit dem bestehenden Entgeltsatz von 1,55 € erfolgen und auch die weniger wirtschaftlichen Wochenmärkte erhalten bleiben.“

Der bestehende Entgeltsatz von 1.55 bezieht sich pro qm, nach dem Vorschlag des Ordnungsamtes soll der Satz auf 1,68 pro qm steigen. Als vorsichtige Androhung eine Strafmaßnahme kann der Hinweis verstanden werden, dass der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 01. Juni 2017 über die Anhebung der Benutzungsgebühren zum 01. Juli 2017 entscheiden wird, sollte unter den Bezirksvertretungen eine einheitliche Meinungsbildung nicht bestehen. Offen geblieben ist dabei, was passiert, wenn die Bezirksvertretungen diesen Vorschlag einheitlich ablehnen.

Ende eines Markttages. Der Mengeder Markt vor 60 Jahren.

Die Bezirksvertretung Mengede verfügt z. B. über einen Etat in der Größenordnung von etwa 300.000 Euro, mit dessen Hilfe sie in eigener Entscheidung über örtliche Vorhaben entscheiden kann. In der Regel sind das Mittel für notwendige Sanierungen an Schulen, Kindergärten, Jugendfreizeitstätten und Straßen und Plätzen im Stadtbezirk. Die Mittel reichen eh vorne und hinten nicht. Jeder Euro, der von dieser Summe vorher gekürzt wird, tut weh.

Es ist natürlich auch die berechtigte Sorge, dass demnächst die Zentralbibliothek der Stadt Dortmund herkommt und für den Erhalt der Bücherei Mengede eine „Aufwandskompensation“ der Bezirksvertretung Mengede einfordert oder das Tiefbauamt für die Pflege des Parks am Amtshaus ebenfalls bereits mit Harken und Besen scharrt. Die Beispiele könnten beliebig erweitert werden, wenn das Argument der kostendeckende Bewirtschaftung ernstgenommen wird.

Fragt sich der interessierte Laie: „Wo steht eigentlich geschrieben, dass eine kostendeckende Bewirtschaftung Ziel allen Verwaltungshandelns ist?“

Offensichtlich scheint in der Zentrale in Dortmund das Verständnis vorzuherrschen: „Lasst  uns mal alle Gelder, über die bisher von den Bezirksvertretungen entschieden wird, von hier aus verteilen, dann erzielen wir die höchste Effizienz!“
Welch ein Irrtum.

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Foto: Dr. Dieter Neuvians