Kita und Hannibal-Mieter in der Flüchtlingsunterkunft

Nutzung leerer Wohnhäuser nicht ganz problemlos

Die Häuser der Flüchtlingsunterkunft – hier ein Bild von der ersten Besichtigung im März 2016, stehen zum Teil leer und werden nun anders genutzt.

Die Tageseinrichtung für Kinder (TEK) Breisenbachstraße 24 erhält einen Anbau, der das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren verbessern soll. Während der Bauarbeiten wird die gesamte Einrichtung ausgelagert – in leerstehende Wohnblöcke der Flüchtlingsunterkunft nebenan. Außerdem finden dort „Hannibal“-Mieter eine vorübergehende Bleibe. Die scheinbar praktische Lösung löste bei der Bezirksvertretung (BV) Zweifel aus: Wie lässt sich der durch Restriktionen bestimmte Alltag von Flüchtlingen mit dem von Durchschnittsbürgern vereinen?

Die Nachricht vom frisch gestarteten Bauprojekt in Oestrich fand sich gleich zu Anfang des Verwaltungsberichtes über „Hochbaumaßnahmen im dritten Quartal 2017“ – für junge Familien bestimmt eine gute. In der Kindertagesstätte sind aktuell vier Gruppen untergebracht. Nun soll ein eingeschossiger Anbau zusätzlich Platz für zwei U3-Gruppen schaffen. Hinzu kommen Gruppenflächen, Leitungsbüro, Personal- und Sozialräume sowie eine zentrale Wirtschaftsküche für die gesamte Einrichtung. Vom vorhandenen TEK-Haus zum Anbau wird ein Übergang geschaffen, indem man den bestehenden Bewegungsraum mit einbezieht.

Aus brandschutztechnischer Sicht wird die TEK ebenfalls angepasst. Auch die Außenanlagen werden verändert. Die Baumaßnahme wird insgesamt 2,67 Mio.€ kosten. Das Gros der Arbeiten soll 2018 erledigt werden. Im ersten Quartal 2019 will man an die Abschlussarbeiten gehen, die im April beendet werden sollen.Ursprünglich war geplant, ein Containerquartier zu errichten, damit der Betrieb der Kita weitergehen kann. Dass nun die leerstehenden Häuser der Flüchtlingsunterkunft mit eingerichteten Räumen, Küchen und Sanitäreinrichtungen dazu verwendet werden, und zusätzlich, um den Hannibal-Mietern in einer Notlage zu helfen, scheint sinnvoll.

Strenge Vorschriften – gelten sie für alle?

Was den Mengeder Politikern Kopfzerbrechen bereitet: Wie schafft man es, die durch diverse Vorschriften eingeschränkte Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen mit dem Anspruch von Bürgern auf ein selbstbestimmtes Leben zu vereinbaren? Wenn Erstere in der Einrichtung um 22 Uhr das Licht ausmachen sollen – müssen die deutschen Bewohner da mitmachen und ist das überhaupt juristisch vereinbar? Wie lassen sich solche Widersprüche auflösen und welche Lösungsmöglichkeiten gibt es für das Problem?

Entsprechend ergänzt wurde eine Anfrage der CDU-Fraktion wegen des Lärms und der hellen Beleuchtung auf dem Gelände. Die Christdemokraten hatten bereits im Frühjahr die Beschwerden von Anwohnern weitergeleitet, weil Ruhezeiten nicht eingehalten würden. An der Situation habe sich seitdem nichts geändert, wurde beklagt. Die Anwesenheit der Bewohner des Hannibal, so kommentierte Grünen-Fraktionssprecherin Isabella Knappmann, habe das Ganze komplizierter gemacht.

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