Wie halten wir es mit den Baudenkmälern im Stadtbezirk Mengede (Folge 15)
Heute: Siegenstr. 11
Die Denkmalliste der Stadt Dortmund umfasst im Stadtbezirk Mengede 79 Baudenkmäler, darunter 21 Wohnhäuser, Villen oder Wohnsiedlungen und landwirtschaftliche Gebäude, 16 Wohn- und Geschäftshäuser, fünf öffentliche Gebäude und Kleindenkmäler, drei Sakralbauten und Industrieanlagen, zwei Adelssitze sowie einen Friedhof, ein Geschäftshaus und eine Verkehrsanlage. Absicht dieser Serie ist es, über die Baudenkmäler im Stadtbezirk Mengede zu informieren.
Ein manchmal nicht ganz einfaches Unterfangen, weil es sich häufig um private Entscheidungen handelt, wie man mit einem Denkmal umgeht. Aber: Es gibt auch ein Denkmalschutzgesetz. Unsere Beiträge, die wir in loser Folge einstellen, sollen es dem Leser ermöglichen, die Regelungen dieses Gesetzes mit der Realität vor Ort zu vergleichen.
Und noch eine weitere Vorbemerkung: Baudenkmäler zu erhalten, ist in dieser Gesellschaft nicht einfach. Kapitalisten, Anarcho-Linke, Bürgerliche und vor allem Behörden sind gleichermaßen gefragt und stehen in der Verantwortung, eine dem Denkmal, und damit einer Kultur des Stadtbezirks dienende Lösung zu finden.
Merkmale des Denkmals Siegenstraße 11
„1902 durch den Architekten für Herrn Schröder errichtete Villa 2-geschossiger, vielgliedriger Baukörper mit Fachwerk im oberen Drittel und einem ausgebauten Satteldach mit einem großen Giebel zur Straße. Dieser Giebel ist zugleich als Risalit (ein auf ganzer Höhe aus der Fluchtlinie eines Baukörpers hervorspringender Gebäudeteil) vorgebildet und mit einem 1- geschossigen, nach außen vorschwingenden Erker im Erdgeschoss und einem kleinen Balkon im Dachgeschoss, dessen Giebelspitze vorkragend ist, versehen.
An den Jugendstilfassaden finden sich variierende Fensteröffnungen mit geradem Korbbogen und Segmentbogenabschluss.
Unter dem besonderen Schutz stehen nur die Fassaden der Villa.“ 1)
„Bei der zweigeschossigen Villa Siegener, 11 von 1902 ist die Fassade des vielgliederigen Baus mit Fachwerk im oberen Drittel im Jugendstil und mit variierenden Fensteröffnungen als gerade Korbbögen- und Segmentbogenabschlüsse gestaltet.“ 2)
Baugeschichte
„Diedrich Schröder – Bauunternehmer, Ziegeleibesitzer und Vorsteher der Gemeinde Mengede – hat maßgeblich die Entwicklung der Gemeinde Mengede im Ausgang des 19. Jahrhunderts geprägt. Zunächst erwarb er für seine Unternehmen drei Häuser an der Williburgstraße, legte sie nieder und baute die Häuser Williburgstraße 12 und 14 als Wohnsitz für seine Familie und Werkstätten für seine Unternehmungen.
1902 nutzte D. Schröder die Neuordnung der bis zu diesem Zeitpunkt unbebauten Grundstücksflächen zwischen der Siegen- und Williburgstraße, um für sich und seine Familie die Stadtvilla Siegenstraße 11 durch den Architekten Schulz bauen zu lassen. Am 13. Februar bat er das Amt Mengede um die Baugenehmigung, die bereits im April 1902 erteilt wurde. Zur Bauzeit war Mengede noch von Wassergräben umgeben, die von der Emscher gespeist wurden. Nördlich des Grundstücks verlief ebenfalls ein Graben, der den ältesten Teil des Ortes (Freihofstraße / Wiedenhof) von den erst im 14. Jh. errichteten anderen Gebäudeflächen trennte.
Mit Vertrag vom 28. Februar 1927 erwarb die Katholische Kirchengemeinde St. Remigius das bebaute Grundstück von der Familie Schröder, um den Bedarf an Wohnungen für ihre Priester und weitere kirchliche Bedienstete zu decken.
Die schmiedeeiserne Einfriedung ist aus der Entstehungszeit, gehört zum Denkmal und hat die Zeit der „Metallspenden für das Reich“ in den 40-er Jahren des vorigen Jahrhunderts wohl nur überstanden, weil die private Nutzung zwischenzeitlich durch Verkauf an die Katholische Kirchengemeinde aufgegeben war, die sich der Spendenforderung des Reiches erfolgreich widersetzte.“ 3)
Die Eigentümergemeinschaft Elias, Schneider und Willing kaufte das Objekt 2001 von der Kirchengemeinde und sanierte das denkmalgeschützte Wohngebäude umfangreich für die private Nutzung. Die langjährige Mieterin Käthe Wember erklärte vor einiger Zeit mal, sie wohne jetzt in einem Haus, das mit gutem Recht als Mehr-Generationen-Haus bezeichnet werden könne, in dem noch gilt, was früher in Großfamilien üblich war: Alt hilft jung und jung hilft alt!