Rat soll über neue Aufgabenverteilung zwischen Tiefbauamt und EDG entscheiden – Kostenfrage ist noch offen
Das häufig ungepflegte Straßengrün hat in den letzten Jahren vermehrt zu Unmut in der Bevölkerung geführt. Rückfragen bei der Verwaltung ließen den Schluss zu, der bemängelte Zustand habe auch mit unklaren Zuständigkeiten zwischen Tiefbauamt und EDG zu tun. Das soll im Laufe des Jahres besser, d.h eindeutig geregelt werden. Allerdings dürfte über die Aufteilung der Kosten noch gestritten werden
In der letzten Woche hat der Verwaltungsvorstand einer Vorlage zur „Neuausrichtung der Stadtgrünpflege in Dortmund“ zugestimmt. Es ist beabsichtigt, diese Vorlage dem Rat am 22. März 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.
In der Pressemitteilung der Stadt heißt es dazu: „Die übergeordneten Ziele der Erhöhung der Sauberkeit, der Verbesserung des Sicherheitsempfindens und der Attraktivitätssteigerung der Stadt sollen in einem mehrstufigen Verfahren, welches die Verwaltung dem Rat zur Umsetzung vorschlagen möchte, bis Mitte 2019 erreicht werden.“
Betroffen von dieser neuen Regelung werden drei Aufgabenbereiche sein:
- Parks, Gärten und Außenanlagen von Schulen und Sportplätzen
- Wildkrautbeseitung
- Pflege des Straßenbegleitgrüns
Parks, Gärten und Außenanlagen von Schulen und Sportplätzen
Für Parks, Gärten und Außenanlagen von Schulen und Sportplätzen wird vorgeschlagen, die Zuständigkeit hierfür bei der Stadt Dortmund zu belassen. „Für diese Sortierung spricht, dass innerhalb der EDG kein landschaftsarchitektonischer oder gärtnerischer Sachverstand aufgebaut worden ist, um die auch regional bedeutsame Garten- und Parkanlagen Dortmunds sachkundig zu managen.“
Wildkrautbeseitigung
Mit Beginn der Vegetationsperiode im April 2018 soll die intensive Wildkrautbeseitigung unter Federführung der EDG begonnen werden. Die Wildkrautbeseitigung wird vor allem Bereiche betreffen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit einen erhöhten Reinigungsaufwand erfordern, z. B. Aufpflasterungen, Ampelmasten, Verkehrsschilder, Bordstein und Nahbereiche von Pollern.
Grünpflegerische und gärtnerische – sog. ästhetische – Maßnahmen sind von dieser Art der Wildkrautbeseitigung nicht betroffen.
Da aktuell keine verlässlichen Informationen über die Flächen vorliegen, bei denen eine Wildkrautbeseitigung erfolgen müsste, soll mit der Beseitigung der Wildkräuter zugleich eine Dokumentation der erbrachten Leistungen durch die EDG erstellt werden. Damit soll eine aussagekräftige Zuordnung der Kosten für „ordnungsgemäße“ Wildkrautbeseitigung und „ästhetische“ Wildkrautbeseitigung ermöglicht werden. Die Zuordnung ist vermutlich nicht einfach, wie die hier abgebildeten Fotos aus dem Ortskern von Mengede zeigen. Spannende Frage: Welche der Flächen würde am Ende der Kategorie „ordnungsgemäße“ und welche der Kategorie „ästhetische“ Wildkrautbeseitigung zugeordnet?
Pflege des Straßenbegleitgrüns
Straßenbegleitgrün ist der Sammelbegriff für sämtliche zur Straße gehörenden Grünflächen und Gehölzpflanzungen. Typische Bepflanzungen sind Bäume, Gräser oder Sträucher. Das Straßenbegleitgrün muss in regelmäßigen Abständen zurückgeschnitten und gepflegt werden, damit keine Gefahren für den Verkehr ausgehen.
Die künftige Straßenreinigung und Pflege des Straßenbegleitgrüns durch die EDG soll bis Mitte 2018 zwischen Verwaltung und EDG festgelegt sein. Zum 1.1.2019 soll die Zuständigkeit für die Pflege des Straßenbegleitgrüns auf die EDG übertragen werden.
Personalrat der Stadt sieht noch erheblichen Klärungsbedarf
Der Personalrat der Stadt Dortmund hat Einwände gegen die Vorlage des Verwaltungsvorstandes erhoben. Er sieht Beteiligungsrechte verletzt und macht noch erheblichen Klärungsbedarf geltend.