Bundesverwaltungsgericht: Städte können Fahrverbote verhängen

Grenzwerte müssen schnellstmöglich eingehalten werden

Stellungnahmen der Stadt Dortmund vom 27.2. und des BUND vom 28.2.2018

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Künftig können Städte, in denen die Grenzwerte für Stickoxide nicht eingehalten werden, Dieselautos aussperren. Solche Fahrverbote könnten auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung umgesetzt werden, entschied das Gericht heute. Ob Fahrverbote eingeführt werden, entscheiden die örtlichen Behörden nun selbst.

Zu diesem Urteil hat die Pressestelle der Stadt Dortmund eine Stellungnahme abgegeben, die wir auszugsweise veröffentlichen:

„Auf Grundlage dieses Urteils ist davon auszugehen, dass die Bezirksregierung Arnsberg zusammen mit der Stadt Dortmund für die Brackeler Straße sowie die B1 (Rheinlanddamm und Westfalendamm) zwischen B236 und Schnettkerbrücke über Luftreinhaltepläne Maßnahmen ergreifen muss, um den Grenzwert für Stickoxid schnellstmöglich einzuhalten. Dazu sind laut Urteil Fahrverbote möglich, wenn sie die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der NO-Grenzwerte darstellen. Fahrzeuge mit Euro 5 Norm sind nicht vor dem 1. September 2019 von möglichen Fahrverboten betroffen. Darüber hinaus sieht das BVerwG Möglichkeiten der Ausnahmen für Handwerker und bestimmte Anwohnergruppen vor.

Die Stadt Dortmund prüft alle Möglichkeiten, um flächendeckende Fahrverbote dennoch zu verhindern. Angesichts einer Verpflichtung zur schnellstmöglichen Einhaltung der NO-Grenzwerte erscheint dies jedoch schwierig.

Nachtrag: Stellungnahme des BUND Dortmund vom 28.2.2018

Mit Erleichterung nimmt der BUND Dortmund (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge auf“, teil Thomas Quittek vom BUND Dortmund mit.

„Jetzt gibt es keine Ausrede für die Stadt Dortmund mehr, längst überfällige Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffdioxid-Belastung zu ergreifen. Auf den Masterplan Mobilität kann nicht mehr gewartet werden.“ so BUND-Sprecher Thomas Quittek.

„Die bisher im Luftreinhalteplan getroffenen Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um die über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter liegenden Belastungen an über 10 Straßenzügen – u.a. an der B1 – zu senken. An Sofortmaßnahmen ist jetzt die Sperrung der B1 für den LKW-Durchgangsverkehr erforderlich.“

 Als weitere Maßnahme schlägt der BUND Tempo 30 auf den besonders belasteten innerstädtischen Straßen wie Hohe Straße und Märkische Straße vor.

Plazebos wie „Pflastersteine für saubere Luft“, die angeblich Stickoxide in Salz umwandeln, reichen jetzt nicht mehr aus. Erforderlich sind jetzt auch Fahrverbote für Diesel-PKWs. Übergangsregelungen für Handwerker etc. sind denkbar. Sie gab es auch bei der Einführung der Umweltzone (grüne Plakette). Von der Bundesregierung fordert der BUND nun die zügige Einführung der Blauen Plakette.

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