Allgemeine Winterwartungspflicht bei niedrigen Temperaturen
Da für die bevorstehende Winterzeit mit deutlich niedrigeren Temperaturen und ggf. Schneefall zu rechnen ist, erinnert das Ordnungsamt an die allgemeine Winterwartungspflicht. Nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt wird die Winterwartung der Gehwege an öffentlichen Straßen den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt, auf deren Straßenseite der Gehweg verläuft.
Von 7 bis 20 Uhr
Das Ordnungsamt appelliert an alle Eigentümer, diese Aufgaben verantwortungsbewusst zu erfüllen. Grundsätzlich ist in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte auf den Gehwegen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen und mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen.
Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 des folgenden Tages zu beseitigen.
Die Winterwartungspflicht umfasst ebenfalls die Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse sowie gekennzeichnete Fußgängerüberwege und Querungshilfen. Hier muss die Winterwartung so durchgeführt werden, dass ein möglichst gefahrloses Begehen erfolgen kann.
Für Rückfragen stehen die MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes unter den Rufnummern (0231) 50 – 2 27 37 und 50 – 2 45 39 zur Verfügung.