Fragen der Bezirksvertretung Mengede vom 28.11. 2018…

… und schriftliche Antworten von Oberbürgermeister Ullrich Sierau (2)

Am 28. November 2018 war der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund Gast in der Bezirksvertretung Mengede. Die Veranstaltung fand im Mengeder Saalbau statt. (s. hierzu auch den Bericht auf MENGEDE:InTakt! vom 29.11.2018). Da in dieser Sitzung aus Zeitgründen nicht alle gestellten Fragen durch die Verwaltung beantwortet werden konnten, hat dies Oberbürgermeister Ullrich Sierau in einem Brief an Bezirksbürgermeister Wilhelm Tölch noch im letzten Jahr wie vereinbart schriftlich nachgeholt.
Wir setzen in der zweiten Folge die Dokumentation der Fragen der BV Mengede und die Antworten von OB Sierau auf MENGEDE:InTakt! fort – mit den Themen  Umwelt und Stadtentwicklung.

Thema Umwelt:

Hintergrund
Thema Umwelt
Infrastruktur im Bereich des Knotenpunktes A45, A42, A2 unter Beachtung der zukünftigen zusätzlichen zu erwartenden Verkehrsaufkommen, die da sind:

  • Gewerbegebiet Knepper (> 3000 Arbeitsplätze mit entsprechende Kfz-Bewegungen, plus Lkw-Fahrbewegungen) Anschluss der L474n im Bereich der A2 Gewerbe- u. Industriegebiet Deininghauser Weg 1, Castrop-Rauxel (befindet sich zur Zeit in der Belegungsphase)
  • Geplanter Gewerbepark Graf Schwerin (Castrop-Rauxel)

  • Mittelstandspark Ost (Teil 2 u. 3) Flächen an der Klöcknerstraße (Castrop-Rauxel)

  • Mittelstandspark West (Castrop-Rauxel)

  • Geplante Neuansiedlung der Fa. Langendorf (Waltrop)

  • Erin-Park (Castrop-Rauxel)

  • Angedachte Lkw-Verkehrsführung über die A2 / A45, Stichwort: LKW-Fahrbewegungen-B1

Ggf. weitere im RVR, bzw. interkommunale angedachte, bzw. geplante Gewerbeansiedlungen, die den Einzugsbereich des Stadtbezirk Mengede tangieren.

Fragen:

  • 
Inwieweit wird für die durch die zusätzlichen, bzw. weiteren zu erwartende Lärmemission- / Feinstaubemittenten und querenden Kfz-Verkehr in den Wohnquartieren eine weitere Belastung für die örtliche Bevölkerung erwartet?
  • Gibt es dazu Verkehrsleitkonzepte, wie z.B. das seit längerem angedachte Lkw-Leitsystem?
  • Gibt es dazu schon entsprechende, bzw. geplante Gutachten oder sonstige Erkenntnisse?
  • Wird der schienengebundene Güterverkehr in der Gesamtbegutachtung der Emissionsbewertungen mit einbezogen?

Antwort:

Im Rahmen der Verkehrsprognosen sowohl vom Landesbetrieb Straßen.NRW für den Ausbau von Autobahnen oder der Stadt Dortmund im Zuge von Bebauungsplanverfahren werden immer die aktuellsten, vorliegenden Verkehrsprognosen verwendet, die auch die baulichen Entwicklungen im Stadtbezirk und den Nachbarstädten berücksichtigen. Ob durch die konkreten Maßnahmen wie bspw. die Nachnutzung des Kraftwerk Kneppers  zusätzliche Lärm- oder Luftbelastungen in den Wohnquartieren oder entlang der Hauptverkehrsstraßen entstehen, wird in den anstehenden Gutachten zum Bebauungsplanverfahren untersucht. Die Gutachten liegen noch nicht vor.

Das angesprochene Verkehrsleitsystem gibt es schon seit vielen Jahren in Form des sog. Lkw-Routennetzes bzw. des Lkw-Stadtplans. Es wird nicht statisch beschildert, sondern wird in Form als Kartengrundlage den Navigationskartenherstellern zur Verfügung gestellt.



Frage:
Sind die S-Bahn-Trassen ein Teil des Schienenverkehrsnetzes der DB und wenn ja, welche gesetzlichen Schallemissionsgrenzen sind in diesem Fall vorgeschrieben? Grund der Frage: Die Anwohner an den S-Bahn-Trassenbereichen nehmen – besonders nachts – ein verstärktes Güterzugverkehrsaufkommen auf den v. g. Trassen wahr, der in Abhängigkeit der Quantität von den Güterzugsverbänden eine massive Beeinträchtigung der Nachtruhe darstellt.

Antwort:
Das S-Bahn Netz wurde im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie durch das Eisenbahnbundesamt kartiert.  Die Werte liegen unterhalb von 60 dB(A). Es wurden in der Kartierung 1617 Güterzüge/Jahr im Nachtzeitraum berücksichtigt. Dies entspricht etwa 4,5 Zügen pro Nacht. Ob es hier kürzlich eine Zunahme der Züge gegeben hat, ist nicht bekannt, im Übrigen auch nicht anzeigepflichtig. Ein gesetzlicher Anspruch eines Betroffenen auf Lärmschutz besteht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den darauf basierenden Verordnungen nur dann, wenn Schienenwege neu gebaut oder wesentlich geändert werden (Lärmvorsorge). Dies ist hier nicht der Fall.
Ein Anspruch auf Maßnahmen besteht auch nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie nicht. Ein Abwehranspruch kann allenfalls auf zivilrechtlichem Wege geltend gemacht werden.

Thema Stadtentwicklung:

Frage:
Die im Stadtbezirk Mengede gelegenen Ortsteile Nette und Westerfilde gehören zu den benachteiligten Sozialräumen (Aktionsräumen) der Stadt Dortmund. Für den Aktionsraum Westerfilde/Bodelschwingh wurde ein Integriertes Handlungskonzept als Grundlage zur Akquisition von Städtebauförderungsmitteln geschaffen. Welche Möglichkeiten bestehen, für den Sozialraum Nette ein vergleichbares Konzept zu entwickeln?

Antwort:

Für Westerfilde/Bodelschwingh bietet das Instrumentarium der Städtebauförderung die Möglichkeit, konzentriert Ressourcen in diesen Bereich zu steuern. Über diese Anschubfinanzierung soll der Stadtteil stabilisiert und aufgewertet werden, so dass dieser in Zukunft ohne zusätzliche öffentliche Unterstützung auskommt.
Für Nette wäre zunächst der konkrete Handlungsbedarf zu ermitteln: Besteht überwiegend struktureller sozialer Handlungsbedarf oder städtebaulich-funktionaler Handlungsbedarf? Im Anschluss wäre dann das geeignete Instrumentarium und mögliche Förderzugänge zu bestimmen. Die Stadterneuerung ist ein wirksames Instrument, um problematische Stadtteile zu stabilisieren und aufzuwerten. Dieses bindet, trotz der zusätzlichen Bundes- und Landesförderung, erhebliche städtische Personal- und Finanzressourcen, so dass eine Prioritätensetzung unerlässlich ist.

(wird fortgesetzt mit dem Thema Verkehr)

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