Große Beachtung fand die überraschende Nachricht der Stadt Dortmund, Ordnungsdienstkräfte mit dem von der Polizei bekannten Einsatzmehrzweckstock auszurüsten. Angesichts der gerade erst gestoppten Maßnahmen gegen Obdachlose (Stichwort: Kostenpflichtige Verwarnungen für Übernachtungen im Freien) muss befürchtet werden, dass kein angemessener Einsatz dieser Waffe gewährleistet werden kann. Das Ordnungsamt gibt Antwort auf die häufigsten Fragen. Bilden Sie sich selbst Ihre Meinung.
Aktuell werden die 46 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in Dortmund mit einem ausziehbaren Einsatzmehrzweckstock (EMS-A) ausgestattet. Dazu kursieren teilweise irreführende Informationen. Das Ordnungsamt Dortmund beantwortet daher noch einmal die häufigsten Fragen zum
Thema. Wer darf den EMS-A tragen?Mit dem EMS-A sind nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes ausgestattet. Andere Außendienstkräfte, etwa des Ermittlungsdienstes, der Verkehrsüberwachung oder der Ausländerbehörde, tragen den EMS-A nicht.
Wie wurden die Mitarbeiter/-innen darauf vorbereitet?
Der Einführung des EMS-A ging eine rund neunmonatige Test- und Erprobungsphase voraus. Zwischen Dezember 2017 und August 2018 haben 24 Einsatzkräfte freiwillig teilgenommen. Die Pilotphase verlief erfolgreich. Daraufhin wurde im Sommer 2018 entschieden, den EMS-A für alle Einsatzkräfte des KOD zu beschaffen. Hierzu wurde unter Mitwirkung des Personalrats eine Dienstanweisung entwickelt.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Einsatzmehrzweckstock tragen werden, erhalten zunächst eine zweitägige Basisschulung bei einem zertifizierten Trainer. Die Schulung endet mit einem Abschlusstest. Nur wer an der Schulung erfolgreich teilnimmt, den Test besteht und die Schulung jährlich wiederholt, darf den EMS-A tragen. Zudem sind in die regelmäßigen Schulungen zu Eingriffstechniken, die ohnehin wöchentlich in kleinen Gruppen stattfinden, Trainings integriert.
Wann darf der KOD die Stöcke einsetzen?
Beim EMS-A handelt es sich um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes (vgl. § 1 II Nr. 2a WaffG) und des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes NRW (vgl. insb. § 62,67 VwVG NRW). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD dürfen den EMS-A zwar tragen, ihn aber ausschließlich zur Selbstverteidigung bei Notwehr oder Notstand einsetzen. Auch der Gebrauch von Schusswaffen im Vollzugsdienst ist für die Dienstkräfte der Ordnungsbehörden und Sonderordnungsbehörden nicht zulässig U (§ 74 VwVG NRW).
Die Kritik der Gewerkschaft der Polizei, das Gewaltmonopol solle ausschließlich bei der Polizei liegen, geht daher an der Sache vorbei: Der KOD der Stadt Dortmund darf den EMS-A wie erläutert ausschließlich zur Selbstverteidigung bei Notwehr oder Notstand einsetzen.
Bis dato ist der EMS-A durch den KOD in Dortmund ein einziges Mal (lediglich) gezogen worden. Daraufhin hat sich die Situation augenblicklich beruhigt.
Warum braucht es überhaupt einen Einsatzmehrzweckstock?
Der EMS-A ist ähnlich wie die Stichschutzweste ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Schutzausstattung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes. Er stärkt das Sicherheitsgefühl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei ihren Einsätzen auch beleidigt und bedroht werden. In der Probephase hat er sich in dieser Funktion bewährt.
Im vergangenen Jahr (2018) gab es insgesamt 52 statistisch erfasste Gefährdungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dazu zählen Beleidigungen, Bedrohungen und Widerstandshandlungen. Im Jahr zuvor (2017) waren es 78, im Jahr 2016 waren es 66. Das Ordnungsamt bringt diese Delikte konsequent zur Strafanzeige.
Da sieht man mal, dass ihr keine Ahnung von den Aufgaben des KOD‘s habt. Ihr solltet mal mit bei einem spät oder Nachtdienst Streife laufen. Am Ende des Dienstes, wollen alle Mitarbeiter:innen wieder gesund bei ihren Familien sein! Jeder 2 hat mittlerweile ein Messer bei sich.
Des Weiteren ist das Ordnungsamt primär für die Gefahrenabwehr zuständig. Und wer ist die Polizeigewerkschaft, dass diese hier Kritik äußert! Sie ist nicht die übergeordnete Behörde!