Warum werden Straßen „gewidmet“?

Gute Nachricht für Anwohner: Keine Zusatzkosten

Im Kräutergarten gibt es eine Widmungserweiterung. Foto: Zybon-Biermann

Was bedeutet es eigentlich, wenn Straßen gewidmet werden? Wie teuer wird es für die Anlieger? Das wollten die Mengeder Bezirksvertreter genau wissen. Deshalb verschoben sie die bereits im Februar anstehende Entscheidung über die Widmung des Tönniswegs in Nette und einer Reihe von Straßen im Gebiet Bodelschwingher Berg auf die Märzsitzung. Ludwig Schirmer vom Tiefbauamt erklärte, was hinter dem Begriff Widmung steckt. Seine wichtigste Nachricht zuerst: Zusätzliche Kosten oder gar Erschließungskosten für die Anlieger gebe es in diesem Fall nicht.

Durch die Widmung erhielten Straßen den offiziellen Status der „öffentlichen“ Nutzbarkeit, so Schirmer. Neu gebaute Verkehrswege seien bis dahin zunächst Privatstraßen. Was die Lokalpolitiker irritiert hatte, ist nicht nur die derzeit vieldiskutierte Kostenfrage, sondern auch die Tatsache, dass alle Flächen und Verbindungswege, die jetzt ihre Widmung erhalten, bereits seit langem existieren und auch für öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen. Der Netter Sozialdemokrat Detlef Adam stellte deshalb die Frage, ob eine Widmung überhaupt nötig sei; den Tönnisweg gebe es seit gut 20 Jahren.

Wege in Bodelschwingh und Nette nicht neu

Schirmer stellte klar, dass es sich um eine Rechtsgrundlage handelt, die den öffentlichen Gebrauch verfüge und bekannt mache. Dass die Anwohner im Winter Gehwege frei halten müssten und die EDG die Straßenreinigung übernehme, bliebe gleich. Die Situation werde aber durch die Widmung juristisch festgelegt.

Schirmer gestand ein, dass die Stadt im Augenblick dazu viel aufarbeite. Das Tiefbauamt überprüfe alle Straßen und Wege, um ausstehende Widmungen nachzuholen. Da wollten sich die Bezirksvertreter nicht quer legen. Einstimmiges Ja zur Straßenwidmung.

Betroffen sind:

In Nette:

Verbindungsweg im Tönnisweg (Fuß- und Radweg Haberlandstraße bis Mengeder Straße), nur für Fußgänger und Radfahrer.

In Bodelschwingh:

Mehrzweckplatz im Bereich der Einmündung Im Odemsloh und Am Schlosspark.

Verbindung zwischen dem Mehrzweckplatz und der Grünanlage Schloßstraße /Im Odemsloh.

Verbindung zwischen Bodelschwingher Berg ( östlich Nr. 3 )bis Am Alten Garten.

Verbindung zwischen Bodelschwingher Berg (zwischen Nr. 25 und 27) bis Am Alten Garten

Widmungserweiterung:

Weg westlich Kräutergarten Nr. 15 und 17 erhält ganztägiges Zufahrtrecht zu den vorgenannten Grundstücken.

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