Bilanz der Schwerpunktaktion des Ordnungsamtes in „Spielstraßen“

50 % der kontrollierten FahrerInnen fuhren zu schnell

Wie angekündigt hat das Ordnungsamt in den zwei Wochen vor den Herbstferien Schwerpunktkontrollen  in verkehrsberuhigten Bereichen, den sogenannten „Spielstraßen“ durchgeführt. Insgesamt waren es 107  Kontrollen in verkehrsberuhigten Bereichen.
Dabei wurde sowohl die Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeiten als auch das korrekte Parken   den speziellen Bereichen kontrolliert. Kontrollschwerpunkt war dieses Mal bei den Parkverstößen, dem ruhenden Verkehr.

Nunmehr hat das Ordnungsamt der Stadt Dortmund eine erste Bilanz der Schwerpunktaktion gezogen, die nach Mitteilung des Presseamtes der Stadt Dortmund wie folgt aussieht:

Ruhender Verkehr
Bei den durchgeführten 95 Kontrollen (2018: 109) in unterschiedlichen Straßen – auch Mehrfachkontrollen   in einigen Bereichen – im ruhenden Verkehr kam es zu zahlreichen Bürgergesprächen, in denen die Regeln in den Spielstraßen noch einmal ausführlich dargelegt wurden. Insgesamt wurden 296 (2018: 147) Verwarnungsgelder erteilt und 81 (2018: 39) Abschleppmaßnahmen durchgeführt.

Fließender Verkehr
Die höchstzulässige Geschwindigkeit wurde in 12 (2018: 47) Bereichen kontrolliert. Einige Bereiche konnten nicht angefahren werden, weil es entweder keine geeigneten Messpunkte für gerichtsverwertbare Messungen mit der hier eingesetzten Technik gab oder weil die Messpunkte durchgängig beparkt waren. Trotzdem wurden insgesamt 254 (2018: 599) Fahrzeuge erfasst von denenjede*r zweite Fahrer*in und damit rund 50% (128) (2018: 347) zu schnell war.

Grundsätzliche Hinweise
Das Ordnungsamt weist noch einmal darauf hin, dass das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen ausschließlich in dafür gekennzeichneten, ausgewiesenen Flächen erlaubt ist. Daneben ist auch das Be- oder Entladen für maximal 15 Minuten möglich. Darüber hinaus ist in Spielstraßen zwingend die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Die ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche sind zu

gleichen Rechten für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und FahrzeugführerInnen da.
Damit im verkehrsberuhigten Bereich ein gutes Miteinander funktioniert, ist es wichtig die bestehenden Regeln einzuhaltenund jeweils gegenseitige Rücksichtnahme zu üben.
Weitere Kontrollen sind vorgesehen.

 

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