Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 wird genehmigt
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Haushaltssatzung für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen. Damit hat er von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, mit einem „Doppelhaushalt“ den finanziellen Handlungsrahmen der Stadt gleich für die kommenden zwei Jahre festzulegen. Dieser wurde nun von der Bezirksregierung genehmigt.
In der Satzung ist für beide Jahre eine Verringerung der sog. „allgemeinen Rücklage“ vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Erträge im städtischen Haushalt die veranschlagten Aufwendungen nicht in voller Höhe decken. Diese Verringerung bedarf nach der Gemeindeordnung NRW der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die erforderliche Genehmigung überreichte Regierungspräsident Hans-Josef Vogel am gestrigen 6.2. an Oberbürgermeister Ullrich Sierau. „Die Einreichung des Doppelhaushalts im Januar 2020 und seine Genehmigung im Januar 2020 ist Rekord – das hat es so noch nicht gegeben. Unser Dank gilt der Bezirksregierung und dem Regierungspräsidenten Hans-Josef Vogel. Wir sind schon seit vielen Jahren eine Kommune, die ohne Haushaltssicherungskonzept auskommt und nie Teil des Stärkungspakts war – wir können also weiterhin aus eigener Kraft arbeiten. Das ist nicht zuletzt der hervorragenden und seriösen Zusammenarbeit von der Verwaltung und des Rats zu verdanken. Dortmund ist und bleibt attraktiv für die Menschen in der Region und die Wirtschaft. Wenn nun Teile der Politik oder der Verwaltung glauben sollten, dass vor dem Hintergrund der Haushaltsgenehmigung mit Blick auf die Kommunalwahl ‚Geschenke‘ verteilt werden könnten, schaden sie der Zukunft der Stadt“, so der Oberbürgermeister: „Man kann zwar alles fordern, aber es muss solide finanzierbar sein.“