Weitere zehn positive Testergebnisse
Die Pressestelle der Stadt Dortmund teilt folgendes mit:
Am heutigen Montag sind zehn positive Testergebnisse dazu gekommen. Somit liegen seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund insgesamt 611 positive Tests vor. 425 Patientinnen und Patienten haben die Erkrankung bereits überstanden und gelten als genesen.
Zurzeit werden in Dortmund 30 Corona-Patientinnen und –Patienten stationär behandelt; 13 intensivmedizinisch, darunter elf beatmete Personen.
Es gibt in Dortmund drei Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19.
Bibliotheken und Stadtarchiv öffnen wieder
Die Bibliotheken der Stadt dürfen wieder öffnen: Unter strengen Schutzauflagen kann der Ausleihbetrieb am Dienstag, 28. April, wieder starten. In der Zentralbibliothek am Max-von-der-Grün-Platz/Königswall können die Kundinnen und Kunden Medien zu den gewohnten Öffnungszeiten ausleihen und die ausgeliehenen Medien zurückgeben. Auf Wunsch werden auch neue Bibliotheksausweise ausgestellt.
Für den Bibliotheksbetrieb gelten besondere hygienische Vorgaben und Abstandsregeln. Daher ist nur eine begrenzte Besucherinnen- und Besucherzahl im Gebäude erlaubt. Außerdem besteht vorläufig keine Möglichkeit, die Bibliothek als Arbeitsplatz zu nutzen. Computer-Arbeitsplätze, Drucker, Scanner etc. sind außer Betrieb.
In den Stadtteilbibliotheken sind die Ausleihe und Rückgabe nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die Telefonnummern finden sich unter www.stlb.dortmund.de. Unabhängig von der Öffnung stehen die Angebote der Digitalen Bibliothek mit E-Books, E-Zeitschriften, Streaming-Diensten rund um die Uhr zur Verfügung.
Der Lesesaal des Stadtarchivs öffnet bereits ab Mittwoch, 22. April, wieder seine Türen – ebenfalls unter strengen Sicherheitsauflagen. Wer ihn nutzen will, muss sich spätestens einen Tag im Voraus telefonisch anmelden (0231/50-22156). Die Plätze werden nach dem Eingang der Anmeldung vergeben. Die Öffnungszeiten: Dienstag/Mittwoch 8 bis 15.45 Uhr, Donnerstag 8 bis 17.15 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr. www.stadtarchiv.dortmund.de
Wochenmärkte
Die seit dem 22. März 2020 geltende Regelung der Corona-Schutzverordnung in Bezug auf das beschränkte Sortimentsangebot auf Wochenmärkten wird in Dortmund verlängert. Bis auf Weiteres sind nach wie vor nur Anbieter von Lebensmitteln, Direktvermarktungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Blumen und Pflanzen zugelassen.
Der Grund für diese Entscheidung ist, dass die angestrebte Unterbrechung von Infektionsketten und die Vermeidung weiterer Infektionen sonst nicht gewährleistet werden könnten. Aus Gründen der Gleichberechtigung gilt diese Regelung für alle 24 Dortmunder Wochenmärkte gleichermaßen.