Parkplatz – „Abzocke“?

Die Einkaufsfahrt zum Supermarkt kann unter Umständen teuer werden

Parkscheibe nicht vergessen

Selbst in den jetzigen Corona-Zeiten werden Supermarkt-Kunden, die ihre Einkäufe mit dem Auto erledigen oder erledigen müssen, zunehmend mit einem unerfreulichen Geschäftsmodell konfrontiert. Dieses Geschäftsmodell – auch der Begriff „Abzocke“ wird gelegentlich verwendet – bedeutet in der Regel Kosten, Ärger und Zeitaufwand. Denn immer mehr Supermärkte gehen dazu über, ihre Parkflächen von separaten Überwachungsgesellschaften kontrollieren zu lassen. Und deren Mitarbeiter haben die Aufgabe, sogenannte „Parkverstöße“ zu ermitteln.

„Parkverstöße“ liegen dann vor, wenn Parkscheiben oder Parkausweise nicht sichtbar im Auto abgelegt wurden und / oder wenn festgelegte Parkzeiten überschritten wurden. Liegen diese Verstöße nach Meinung des Parkplatz-Kontrolleurs vor, werden die „Parksünder“ mit einem Knöllchen zur Zahlung einer Strafe aufgefordert. 

Verdrängen die Wildparker die Supermarktkunden?

Warum haben vor allem Supermärkte diesen Schritt unternommen und lassen Fahrzeuge auf ihren Parkplätzen durch Dritte kontrollieren? Die Erklärung ist einfach und teilweise sogar nachvollziehbar. Es gibt Autofahrerinnen und -fahrer, die lediglich den Parkplatz des Supermarktes in zentralen Ortslagen nutzen, um Besorgungen oder Gänge zu erledigen, den Supermarkt selbst aber gar nicht für Einkäufe betreten. Für den Betreiber des Supermarktes ein Ärgernis, denn die eigenen Kunden haben dadurch oft nicht die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem zugehörigen Parkplatz abzustellen und anschließend auf kurzem Weg ihre Einkäufe im Kofferraum abzulegen. Die Folge sind unzufriedene Kunden, schlimmstenfalls drohen dem Supermarkt sogar Kundenverluste. 

Aber verlassen wir diesen mehr allgemein gültigen Teil meines  Artikels. Denn das Parken auf dem Supermarkt-Parkplatz gewinnt eigentlich erst dann an Bedeutung, wenn man selbst als sogenannter „Parksünder“ identifiziert und zur Zahlung einer Strafe aufgefordert wird. In meinem Fall an einem Supermarkt im Raum Mengede. Meine Ehefrau und ich hatten im Wert von rund 30 € eingekauft und die im Geschäft verbrachte Zeit und damit auch die Parkzeit für das Auto lag bei rund 20 Minuten. Fassungslosigkeit bei uns dann beim Einsteigen ins Auto, um die Einkäufe nach Hause zu bringen. Hinter dem Scheibenwischer prangte ein Knöllchen in leuchtend gelber Farbe mit schwarzer Schrift. Sicherlich eine Farbkombination, die in Dortmund gerne gesehen wird, die aber in diesem Fall nichts mit dem BVB zu tun hat und vor allem alles andere als Freude auslöste. Denn dort war unter anderem zu lesen (siehe Foto links):

Schwarz-gelb diesmal negativ besetzt

„Starker Tobak“ heißt es in einer alten Redensart und das trifft auch in diesem Fall meines angeblichen „Parkverstoßes“ zu. Durch die angedrohte Strafe würde sich der Preis für unsere Einkäufe von 30 auf 60 € verdoppeln. Verrückt? Nein. Leider bittere Realität. 

Das Supermarkt-Personal fühlte sich für meine umgehend vorgebrachte Beschwerde, in der Worte wie „Unverschämtheit“ und „Abzocke“ vorgekommen sein dürften, nicht zuständig. Die Antworten waren wenig hilfreich:

„Damit haben wir nichts zu tun. Da müssen sie sich an die Gesellschaft wenden, die für unseren Parkplatz zuständig ist. Also, die Gesellschaft von welcher Sie das Knöllchen bekommen haben.“

Servicewüste Deutschland? Wahrscheinlich. Auf alle Fälle ein Beispiel für das, was heute teilweise unter dem Begriff „Kundenorientierung“ umgesetzt wird.

„Parkverstoß“ mit Happy End.

Auf der  ansprechend gestylten Webseite der Überwachungsgesellschaft gibt es ein Kontaktformular und hier besteht die Möglichkeit für eine eigene Stellungnahme und das Beifügen von Anlagen. In meinem Fall war das natürlich der Hinweis auf unseren  Einkauf einschließlich der gescannten Supermarktrechnung mit darauf ersichtlichem Kaufdatum und Uhrzeit. Ich konnte also meine Berechtigung zu parken, mittels der gescannten Rechnung beweisen. Zwei Tage später erhielt ich dann per E-Mail die Mitteilung, dass „der Vorgang storniert würde, weil man mir auf kulantem Weg entgegen kommen würde.“    

Warum habe ich diesen „Parksündertext“ geschrieben?

Er soll vielleicht ein wenig dafür sensibilisieren, dass sich in unseren Zeiten viel geändert hat. Jahrelange bzw. jahrzehntelange Gewohnheiten, wie z.B. das Auto auf einem ebenso lange bekannten Parkplatz abzustellen, weil man Einkäufe erledigen möchte, sind leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Wer liest sich denn bitte vor dem Parken auf nicht immer sofort sichtbar angebrachten Schildern irgendwelche AGB’s von Parkplatzgesellschaften durch? Das Hupkonzert der dahinter wartenden Fahrer dürfte nicht lange auf sich warten lassen. Wer sich also unsicher fühlt, ob das eigene Parken nicht vielleicht doch einen Parkverstoß darstellen könnte, sollte seine auf die Ankunftszeit eingestellte Parkscheibe, vorsichtshalber sichtbar im Auto deponieren. Und bei aller Kritik an der Kassenbon-Pflicht und zunehmendem Papiermüll: mit dem Kassenbon kann der Kauf belegt werden und er dient als Beweis, dass das Parken eben nicht als Verstoß gegen AGB’s gewertet wird, von denen man vor Antritt der Einkaufsfahrt gar nicht wusste, dass sie überhaupt existieren.

Nachdenklich stimmt mich allerdings ein Gedanke: wie können Senioren auf einen von mir beschriebenen, angeblichen Parkverstoß reagieren? Nicht alle älteren Leute sind mit dem Computer vertraut, geschweige denn in der Lage, ihre Kassenbelege zu scannen und in Internet-Kontaktformulare zu kopieren. Und 10 Tage Zeit für die Überweisung einer Strafe sind ebenfalls schnell vergangen. Winken den Überwachungsgesellschaften hier möglicherweise schnell und leicht verdiente Euros? Oder ist das nur ein böser und, völlig unberechtigter Verdacht?

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