Natur- und Tierschutzverbände fordern strikte Anleinpflicht
für Hunde in Naturschutzgebieten
Am 18. Juni 2020 wird der Rat der Stadt sich mit dem Entwurf des neuen Landschaftsplan befassen, der dann letztlich als Satzung beschlossen werden soll. MIT hat am 24.5.20 über den vorliegenden Entwurf und über das weitere Verfahren ausführlich berichtet.
Seit gestern – 27.5.2020 – liegt auch eine Stellungnahme des Naturschutzbeirats und der Naturschutzverbände vor. Darin wird der neue Landschaftsplan als gute Grundlage für die Sicherung von Natur und Landschaft in Dortmund begrüßt. Allerdings weisen die Verfasser auf einen aus ihrer Sicht gravierenden Mangel hin. In der Stellungnahme heißt es:
Die geplante Neuregelung der Hundeführung in Waldbereichen der Naturschutzgebiete (NSG) führt in etlichen alten NSGs, in denen bislang generell eine Anleinpflicht gilt (u.a. Beerenbruch, Alte Körne, Ölbachtal, Ruhrsteilhänge Hohensyburg) zu einer Verschlechterung, weil Hunde auf Waldwegen dort künftig frei laufen dürfen. Aus diesem Grund haben die Bezirksvertretungen Eving, Innenstadt-West und Scharnhorst dieser Neuregelung auch widersprochen.
Es würde die absurde Situation entstehen, dass es unterschiedliche Regelungen in ein und demselben NSG gibt. Im Wald dürften die Hunde auf den Wegen frei laufen, außerhalb des Waldes müssten sie angeleint werden. Erschwerend kommt hinzu, dass in den Naturschutzgebieten (z.B. in der Bolmke) oftmals nicht ersichtlich ist, welche Wege zugelassen sind und bei welchen es sich um illegale Trampelpfade handelt.
Bereits in den Jahren 2004 und 2005 hatte die Verwaltung versucht, die jetzt erneut vorgelegte Regelung einzuführen. Durch Intervention der Naturschutzverbände konnte dies verhindert werden.
Das von der Verwaltung beauftragte Rechtsgutachten ist realitätsfremd und berücksichtigt den Artenschutz nicht. Die Mehrheit der Hundebesitzer verhält sich aus der Sicht der Natur- und Tierschutzverbände zwar verantwortungsvoll in der Landschaft. Allerdings berichten Landschaftswächter zunehmend von Vorfällen mit nicht-angeleinten Hunden. Freilaufende Hunde stellen gerade im dicht besiedelten Ballungsraum eine Gefahr für Mensch und Wildtiere dar. Gerade in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten vom 1. März bis Ende Juli gefährden sie wildlebende Tiere.
Während der aktuellen Corona-Krise hat sich diese Situation noch verschärft. Einigen Hundebesitzen fehlt offensichtlich der Respekt für die Natur und die Kenntnis, welchen Schaden die freilaufenden Tiere z.B. im Wald und an Gewässern anrichten können. Zumal auch andere Freizeitnutzungen wie das Mountainbiking in den Wäldern und das wilde Campieren wie am Lanstroper See stark zugenommen haben.
Die Natur- und Tierschutzverbände bitten die Ratsfraktionen in einem Schreiben, es bei einer generellen Anleinpflicht in den alten Naturschutzgebieten zu belassen und sie zum Schutz von Wildtieren und Menschen auch in den neuen Naturschutzgebieten einzuführen.
Die Verbände regen darüber hinaus an, gegen uneinsichtige Hundehalter ggf. Bußgelder zu verhängen. Die Stadt hat in den vergangenen Jahren lediglich ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Hilfreich wäre aus der Sicht der Verbände die Herausgabe einer Broschüre, aus der zu ersehen ist, auf welchen Flächen im Stadtgebiet Hundefreilauf möglich ist. Ein solcher „Positivplan“ würde der Konfliktlösung eher dienen als der geplante Freilauf auf den Wegen in Naturschutzgebieten.