Handreichung zur Öffnung von Kultureinrichtungen ab
dem 30.05.2020
„Seit Mittwoch können wir wieder frohlocken: auch die Kultur darf nun die Lockerungsstufen auf der Corona-Kellertreppe nach oben steigen!“
Dies teilt das Kulturbüro Dortmund heute mit, weist allerdings darauf hin, dass natürlich, wie immer in diesen besonderen Zeiten, Regelungen zu beachten und Bedingungen zu erfüllen sind.
Rechtliche Grundlagen und Informationen zur Öffnung der Kultureinrichtungen ab dem 30.05.2020:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-27_fassung_coronaschvo_ab_30.05.2020_lesefassung.pdf
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200527_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_ab_30.05.2020.pdf
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/weitere-schritte-des-nordrhein-westfalen-plans-werden-umgesetzt-zielgerichtete
Und weiter heißt es in der heutigen Mitteilung des Kulturbüros:
Das Kulturbüro hat in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und der zuständigen Behörde, dem Gesundheitsamt der Stadt Dortmund, eine Handreichung entwickelt, wo die wichtigsten Grundregeln im Umgang mit Besucher*innen, Künstler*innen und Corona aufgeführt sind.
Mit dieser Handreichung können die geforderten Hygiene- und Schutzkonzepte zur Öffnung von Kultureinrichtung in der Stadt Dortmund ab dem 30.05.2020, recht einfach erstellt werden. Bei unter 100 Besucher*innen müssen diese Konzepte im Gegensatz zum Erlass der letzten Woche nicht mehr genehmigt werden, sondern nur noch vorhanden sein und dem Gesundheitsamt vor Aufführungsbeginn vorgelegt werden (per Mail an gesundheitsamt@stadtdo.de). Bitte denken Sie alle daran, dass das auch die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes Vorlaufzeit brauchen um das Konzept zu lesen, bevor sie eine Rückmeldung, z.B. zu Nachbesserungen, geben können.
Die Handreichung ist abrufbar unter:
https://www.dortmund.de/de/freizeit_und_kultur/kulturbuero/startseite_kulturbuero/index.html
Der Kulturrat NRW nimmt deutlich weniger kritikscharf als der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann in seinem letzten Rundbrief Stellung zum aktuellen Stand der Dinge in Sachen coronabedingter Kultur-Hilfsmaßnahmen:
https://www.kulturrat-nrw.de/mitglieder-informationen-26-05-2020-rundbrief-nr-20/
Das Kulturbüro bittet hier gerne wieder um Rückmeldungen der Kulturschaffenden zu den Erfahrungen mit dem NEUSTART-Programm unter kulturbuero@dortmund.de. Hat das jemand das beantragt bzw. beantragen können und hat jemand daraus schon Förderung bekommen? Oder wurde jemand abgelehnt? Die Antworten darauf interessieren uns sehr!
Das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes und der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, legen die Ergebnisse einer gemeinsamen Befragung von 127 Bundesverbänden der Kultur- und Kreativwirtschaft zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Branche vor.
https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2020/05/200527_Verbändeumfrage_KKW.pdf
Die Kulturpolitische Gesellschaft hat eine Essayreihe zu Kultur in Zeiten von Corona ins Leben gerufen. Der neuste Beitrag stammt von Jasmin Vogel, welche nach ihrer Zeit am Dortmunder U nun Vorständin im Kulturforum Witten ist. Sie beleuchtet prägnant und reflektiert die Systemrelevanz der Kultur und unsere daraus resultierenden Aufgaben und zukünftigen Herausforderungen.
https://kupoge.de/download/2020/essays/Vogel.pdf
Die Bewerbungsfrist beim Sonderfonds „Begrenzt – Entgrenzt. Zeit für eine Zeitenwende?“ der Kunststiftung NRW für Künstler*innen in NRW in Höhe von 600.000,- Euro endet bald.
150 Kurzkonzepte zu einer künstlerischen Idee aus allen Sparten, die sich thematisch mit der Zeit nach Corona auseinandersetzen, werden von der Kunststiftung NRW und einer Fachjury ausgewählt und mit je 4.000,- Euro ausgezeichnet.
Die Einreichung des Kurzkonzepts erfolgt ausschließlich online bis zum 05.06.2020.
https://www.kunststiftungnrw.de/de/service/aktuelles/sonderfonds_ksnrw_begrenzt_entgrenzt/
Wer sich zur Abwechslung auch mal in anderen wichtigen Themen als der Krise auseinander setzten möchte, für den steht die Pilotstudie des NRW KULTURsekretariat Wuppertal zum Projekt „Kultur der | Freiheit | der Kultur“ in den Startlöchern!
Ziel der Studie ist es, die seit einigen Jahren zunehmende Polarisierung der Gesellschaft zu untersuchen. Auch im Bereich von Kunst und Kultur lassen sich Kontroversen und Konflikte beobachten, bei denen Akteur*innen darauf abzielen, die grundgesetzlich verbriefte Freiheit von Kunst und Kultur zu beschränken. Entsprechende Entwicklungen und die damit verbundenen Konfliktkonstellationen und -dynamiken soll dies untenstehende Umfrage ergründen. Ebenso will man einen ersten Eindruck aus den verschiedenen Bereichen bekommen, die mit dem Problem konfrontiert sind, so zum Beispiel Kultureinrichtungen, Programmgestalter*innen, Einzelkulturschaffende. Der Fragebogen ist ein Baustein in den Aktivitäten des NRW KULTURsekretariats zur Stärkung der Freiheit von Kunst und Kultur.
Der Link zur Befragung: https://nrwkultursekretariat.limequery.com/778499?lang=de
Die Frist zur Beantwortung der Fragen ist Freitag, 19. Juni 2020.
Quelle und Fotos: Kulturbüro Dortmund