Aktuelles von den Gebäuden Mengeder Straße 690 – 694 ( 2 )
Die drei vorstehend genannten ehemaligen Wohn-/Geschäftshäuser im Mengeder alten Ortskern waren jahrelang dem Verfall preisgegeben. Die früheren Eigentümer haben vermutlich vom Art. 14 des Grundgesetztes nur den Abs. 1 gelesen und nicht mehr den Abs. 2, in dem es heißt: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Der Gebrauch der Gebäude durch den Voreigentümer hat sicherlich nicht dem Interesse der Allgemeinheit gedient – aber lassen wir die weiteren Betrachtungen an dieser Stelle. Die Bauruine an der unteren Dönnstraße – Petersbau – kann als Mahnmal angesehen werden, dass dieser 2. Absatz des Art. 14 Grundgesetz damals von den Verfassern anders gedacht war, als er heute praktiziert wird.
Für den vorliegenden Fall sind das eh nur noch theoretische Überlegungen, denn seit Mitte Dezember letzten Jahres wurde mit dem Abbruch der drei Gebäude begonnen. Sobald der Bauschutt weggeräumt worden ist, soll mit dem Bau von altengerechten Wohnungseinheiten begonnen werden. Das hört sich schon mal gut an, zumal ganz am Rande der Abbruch der drei genannten Gebäude bereits eine positive Überraschung ergeben hat. Nur wenige ältere Mengeder können sich daran erinnern, dass es sich bei dem Gebäude Mengeder Straße 696 um ein altes Fachwerkhaus handelt, das in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts „verschlimmschönert“ wurde.
Nachdem das Gebäude nunmehr „freigelegt“ worden ist, besteht daran kein Zweifel. Es wäre zu schön, wenn wenigstens dieses Gebäude wieder halbwegs von außen in seinen früheren Zustand versetzt würde.