Für die Durchführung der Bundestagswahl am 26. September 2021 braucht es in Dortmund rund 4.000 Wahlhelfer*innen. Als Wahlhelfer*in können sich Personen ab 18 Jahren melden, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in wird bei einem Einsatz in einem der 386 Dortmunder Wahlräume mit 50 € und bei der Briefwahl mit 40 € entschädigt. Die Auszählung der Briefwahl findet erneut in den Westfalenhallen statt.
Die Stadt Dortmund weist darauf hin, dass die Bundestagswahl wegen der Corona-Pandemie unter besonderen Bedingungen stattfinden wird. Für die Wahlhelfer*innen werden je nach vorliegender Corona-Situation alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen. Die Wahlräume werden u.a. mit Nies- und Spuckschutzwänden sowie Desinfektionsmitteln ausgestattet.
Impfangebot für Wahlhelfer*innen – aber…
Alle Wahlhelfer*innen haben die Möglichkeit, das Impfangebot für eine Corona-Schutzimpfung wahrzunehmen. Wahlhelfer*innen gehören in Sachen Impfung zur Prioritätengruppe 3. Aktuell gibt es allerdings nur für einzelne berechtigte Gruppierungen innerhalb dieser Prioritätengruppe die Möglichkeit eine Impfung zu erhalten. Wahlhelfer*innen zählen derzeit noch nicht dazu. Alle neuen Freigaben oder Änderungen zur Impfreihenfolge sind über die ausführlichen Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) unter www.mags.nrw/coronavirus abrufbar. Interessierte sollten diese Webseite also im Blick behalten.
Meldungen als Wahlhelfer*in werden von den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund unter der Rufnummer 0231 / 50 – 1 09 33 oder per Online-Anmeldung unter www.wahlen.dortmund.de entgegen genommen.