Hochwasserschäden am Haus? Das sollten Sie jetzt tun

Empfehlungen des Fördervereins der Verbraucherzentrale in NRW

In der aktuellen Information für Mitglieder und Freunde befasst sich der Förderverein der Verbraucherzentrale in  NRW mit notwendigen Maßnahmen nach einem Hochwasserschaden am Haus.

Damit nach dem Unglück nicht auch noch Ärger mit dem Versicherer droht, gibt es für die Verbraucherschützer auf jeden Fall drei Schritte:
  • Sichern,
  • Dokumentieren,
  • Informieren.

Zu den einzelnen Punkten werden die folgenden Empfehlungen abgegeben:

Das oberste Gebot der Stunde heißt Sicherheit. Bringen Sie sich und Ihre Angehörigen, Freunde und Nachbarn in Sicherheit und folgen Sie den Anweisungen der Hilfstruppen und Behörden. Auch im Haus ist Vorsicht geboten: Der überflutete Keller kann schnell zur Falle werden oder unter Strom stehen. Wenn gefahrlos möglich, können Sie erste Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden ergreifen.

Dokumentieren Sie alle Schäden. Machen Sie mit Digitalkamera oder Smartphone aussagekräftige Fotos, bevor Sie weitere Maßnahmen einleiten oder mit den Aufräumarbeiten beginnen. Holen Sie zur Not auch Zeugen hinzu.

Wichtig: Ihnen obliegt eine Pflicht zur Minimierung des Schadens. Prüfen Sie, welche Maßnahmen Sie einleiten können, um den Schaden so klein zu halten wie möglich. Beispiel: Bei nur wenig Wasser im Keller sollten Sie sofort nach der Dokumentation mit dem Abschöpfen und Trockenlegen beginnen.

Informieren Sie dann zeitnah Ihre Versicherer und besprechen mit diesen vielleicht bereits die nächsten Schritte. Die meisten Versicherer bieten hierfür Schadens-Hotlines an. Je nach Schaden sind hier verschiedene Versicherer Ihre Ansprechpartner:

  • Schäden im, am und rund ums Haus sind im Rahmen der sogenannten Elementarschadenversicherung in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Prüfen Sie anhand Ihrer Unterlagen, ob Sie eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben (oder fragen Sie bei der Versicherung nach), denn diese gehört nicht automatisch zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
  • Die Hausratsversicherung ersetzt Ihr „bewegliches“ Hab und Gut, also beispielsweise Möbel und andere Einrichtungsgegenstände und Hausrat. Aber Achtung: Überschwemmungsschäden am Hausrat sind nur versichert, wenn auch hier der Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung zur Hausratsversicherung mit abgeschlossen wurde. 
  • Schäden am Auto durch Überschwemmung sind in der Regel in der KFZ-Versicherung mitversichert, hierzu muss aber mindestens Teilkaskoschutz  bestehen.

Weitere Infos der Verbraucherzentrale NRW

Vorsicht vor unseriöser Geschäftemacherei
Viele, die von Hochwasser betroffen sind, sind darauf angewiesen, Geräte wie Pumpen oder Bautrocknungsgeräte zu leihen oder zu kaufen. Hier setzt leider sehr schnell unseriöse Geschäftemacherei ein: Online-Shops, die Geräte gegen Vorauszahlung anbieten, aber nie liefern, beispielsweise. Wie Sie solche Fake-Shops erkennen können, haben wir in einem eigenen Artikel zusammengefasst.

Und wer den Opfern des Hochwasser helfen möchte, spendet mitunter Geld. Leider sind auch da mitunter unseriöse Spenden-Organisationen unterwegs. Wie Sie die seriösen erkennen, haben wir in einem weiteren Beitrag zusammengestellt.

Wenn Sie unsicher sind, welchen Versicherungsschutz Sie überhaupt haben oder brauchen, berät Sie die Verbraucherzentrale NRW gerne in Ihrer Beratungsstelle vor Ort. Auch für rechtliche Streitigkeiten mit dem Versicherer bieten wir Beratung rund um Ihre privaten Versicherungen. Wenden Sie sich auch hierzu an Ihre Beratungsstelle vor Ort.

Zusätzliche Infos:: https://www.wir-verbraucher.nrw
Quelle und Fotos:  Förderverein Verbraucherzentrale in NRW