OVG Münster hält den Standort für Datteln IV für illegal
Der aktuelle Bebauungsplan für Datteln IV ist unwirksam, urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstagnachmittag der letzten Woche. Datteln IV hätte an seinem Standort nicht gebaut werden dürfen. Das Kraftwerk bleibt zwar am Netz – aber die Betriebsgenehmigung dürfte wackeln. Die Kraftwerksgegner, zu denen neben AnwohnerInnen auch der BUND gehört, wollen diese Genehmigung ebenfalls vor Gericht angreifen, ein Verfahren ist vor einem anderen Senat des OVG anhängigIm Kampf um das Steinkohlekraftwerk musste der Betreiber Uniper damit eine deftige Niederlage hinnehmen, denn auch der zweite Bebauungsplan, mit dem der Dattelner Stadtrat 2014 versucht hatte, den schon seit 2007 errichteten Kohleblock nachträglich abzusichern, ist unwirksam. Juristisch bleibt das riesige Bauwerk, das bei vollem Betrieb jährlich bis zu 8 Millionen Tonnen Kohlendioxid und damit bis zu vier Prozent der gesamten Klimaemissionen von NRW ausstoßen kann. damit ein „Schwarzbau“ – so hatte der ehemalige grüne Umweltminister Jürgen Trittin das Kraftwerk schon 2010 genannt.
Dass der 1.100 Megawatt starke Kohlemeiler am falschen Platz steht, hatte das OVG schon 2009 festgestellt – Wohnhäuser sind nur 480 Meter entfernt. Kassiert wurde damit ein erster Bebauungsplan der Stadt Datteln.
Doch auch der Versuch der nachträglichen Legalisierung sei fehlerhaft, entschied das OVG jetzt: Bei der Aufstellung des zweiten Bebauungsplans seien 2014 zu wenige alternative Standorte in Betracht gezogen worden. Der „Suchraum“ sei schlicht zu klein gewesen, hatte der Vorsitzende Richter Klein Alstedde schon in der mündlichen Verhandlung klargemacht. Es seien nur mögliche Kraftwerksstandorte in der Emscher-Lippe-Region geprüft worden, stattdessen hätte zumindest das gesamte Gebiet des Regionalverbands Ruhrgebiet (RVR) als Ausweichstandort in Betracht kommen müssen.
Für die Akteure der Mengeder Bürgerinitiative „Nein zum Dicken Dören“ dürfte von besonders Interesse sein, was der Vorsitzende Richter beim OVG in der mündlichen Verhandlung klargemacht hat: Der Suchraum für den Standort sei schlicht zu klein gewesen.
Nach allgemeiner Einschätzung ist dieses Urteil für den CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet eine schallende Ohrfeige. Als NRW-Ministerpräsident hat er mit viel Druck dafür gesorgt, dass Datteln IV überhaupt noch ans Netz gegangen ist.
Die Gegner von Datteln IV versuchen den Druck zu erhöhen. Sie wollen sich mit dem vorliegenden Urteil nicht zufrieden geben. So rufen z.B. die Akteure einer Petition gegen Datteln IV zu einer Demo auf am Sonntag, 12.9. um 13.00 Uhr in Datteln an der Straße „Zur Seilscheibe“ .