Tempolimit – Deutsche Umwelthilfe ist entsetzt

 „Wir werden das Tempolimit durchsetzen – entweder durch unsere Verkehrswende-Kampagne
oder unsere Klimaklagen“

So titelt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eine aktuelle E-Mail vom Wochenende und fährt fort:

Mit Entsetzen haben wir das Sondierungsergebnis der SPD, Grünen und FDP gelesen. Nicht nur, dass hierin keine einzige kurzfristig wirksame Klimaschutzmaßnahme enthalten ist. Ein Debakel ist insbesondere der Verkehrsteil, in dem sich erneut die Automobilindustrie mit der Absage an ein generelles Tempolimit eindrucksvoll durchgesetzt hat und auch eine klare Entscheidung zum Ende des Verbrennungsmotors oder zur Einleitung einer Verkehrswende verhindert hat.

Ich verspreche Ihnen, dass wir diese Entscheidung für das Fortbestehen der Raserei auf unseren Straßen mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften umkehren werden! Ab sofort werden wir unsere Kräfte auf die Durchsetzung eines Tempolimits auf Autobahnen und die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit außerorts auf Tempo 80 und innerorts Tempo 30 konzentrieren. Bis zu 8 Millionen Tonnen des Klimagases CO2 lassen sich so jedes Jahr einsparen. Sofort und ohne jegliche Kosten für die Bundesregierung und die Menschen in Deutschland.
 Wir werden unsere Schwerpunktkampagne Tempolimit jetzt! so lange fortsetzen, bis die neue Bundesregierung sich als letzter Industriestaat dieser Erde endlich aus dem Würgegriff von BMW, Daimler und VW befreit und die sinnlose Raserei beendet. Wenn nicht, werden wir das Tempolimit auf dem Klageweg durchsetzen.

Katapult vom 15.10.21:“Beim Thema Tempolimit wollen die Parteien scheinbar auf Tradition setzen – und nichts verändern.“

Die gerichtliche Verhandlung unserer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin gegen die Bundesregierung wegen unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen erwarten wir bereits im ersten Halbjahr 2022. Im April dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht der von der DUH initiierten und finanzierten Kinder-Klimaklage bereits stattgegeben und Artikel 20a des Grundgesetzes in unserem Sinne als Klimaschutz-Grundrecht aufgewertet. Mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung sind wir zuversichtlich in Bezug auf die vor einem Jahr beim OVG Berlin eingereichten DUH-Klage zur Verschärfung des Maßnahmenpakets für den Klimaschutz im Verkehrsbereich durch ein Tempolimit. Alle anderen möglichen Maßnahmen im Verkehrsbereich wirken frühestens in mehreren Jahren. Nur ein Tempolimit hilft sofort, die CO2-Emissionen massiv und ohne Kosten für Staat und Menschen zu reduzieren.

 Die Autokonzerne hintertreiben seit Jahrzehnten systematisch alle Klimaschutzanstrengungen im Klimabereich. Das zeigt sich eindrucksvoll an den CO2-Emissionen des Pkw-Verkehrs in den vergangenen 25 Jahren. Diese sind nicht – wie geplant – um 40 Prozent gesunken: Sie sind sogar um fünf Prozent gestiegen! Und das „Schaufahren gegen den Klimaschutz“ mit immer schnelleren und schwereren Autos hält unvermindert an.


 Seitdem die DUH 2019 die bisher größte gesellschaftliche Allianz für ein Tempolimit jetzt! bestehend aus Umwelt- und Verkehrsverbänden, einer Polizeigewerkschaft und der Verkehrsunfallopferhilfe ins Leben gerufen hat und sich der ADAC und der mächtige Verkehrssicherheitsrat nicht mehr gegen ein Tempolimit aussprechen, nehmen die Angriffe gegen die DUH und gegen meine Person wieder massiv zu. Über 60.000 Mitglieder umfassen die Facebook-Gruppen rund um „Stoppt die Deutsche Umwelthilfe/jetzt!“. Ganz überwiegend hasserfüllt wird dort unser Eintreten für eine Verkehrswende, den Stopp der SUV-Dienstwagenförderung, mehr Fahrradwege und insbesondere das geforderte Tempolimit kommentiert.
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Tausende tödliche Unfälle, viele zehntausend Schwerverletzte und insgesamt 100 Millionen Tonnen CO2 können wir bis 2034 durch ein Tempolimit vermeiden und immense Kosten für den Staat und im Gesundheitswesen einsparen. Da wir sofort und ohne Kosten bis zu 8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen können und keine anderen kurzfristig wirksamen Maßnahmen bestehen, könnte die neue Bundesregierung trotz Absage an ein „generelles“ ein auf z.B. vorerst drei Jahre vom 1.1.2022 bis 31.12.2024 „befristetes“ Tempolimit einführen. Tempolimits wegen Frostschäden sind üblich, ein zumindest temporäres Tempolimit wegen akuter Klimaschäden zwingend.

Quelle DUH; Katapult.
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