Die Kolonie „Zeche Adolf von Hansemann“
Von Gerd Latterner
Vorbemerkungen:
Vor längerer Zeit wurde ich gefragt, ob ich über die “Hansemannsiedlung“ einen Artikel schreiben könne. Nachdem ich spontan zugesagt hatte, schlich ich mich in der “Hansemannsiedlung“ und um das Schreiben herum. Die Beschäftigung mit dieser Siedlung ließ mich allerdings nicht mehr los. Insbesondere, weil die Familie meiner Frau lange Jahre in Siedlungsnähe wohnte und ich, als 1977 in Oestrich Zugezogener, von der Zeche, der Kokerei und der Siedlung fasziniert war.
Das Ergebnis meiner Nachforschungen habe ich in vier Teile untergliedert.
Teil I: Entstehungsgeschichte der Hansemannsiedlung
Teil II Bauabschnitt 1 – Entwicklung bis zum heutigen Zustand
Teil III Bauabschnitte 2 + 3 – Entwicklung bis zum heutigen Zustand
Teil IV Bauabschnitt 4 – Entwicklung bis zum heutigen Zustand
In der ersten Veröffentlichung vom 10.11.21 wurden Teil I und Teil II behandelt, abschließend folgen heuten die beiden übrigen Teile III und IV.
Teil III Bauabschnitte 2 + 3 – Entwicklung bis zum heutigen Zustand
Wie im ersten, fanden auch im zweiten und dritten Bauabschnitt der Hansemannsiedlung, im Bereich Haberlandstraße/ Käthe- Kollwitz- Straße Veränderungen statt.
In dem am 26.09.1969 rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplan Mg 115 sind im Bereich Karl – Schurz- Straße/ Waterloostraße/ Paul – Gerhardt – Straße/ Dörwerstraße Baugrundstücke für den Gemeinbedarf ( Schule ) und den Wohnungsbau ( Hochhäuser ) ausgewiesen und realisiert worden. In diesem Bereich standen ehemals auch auf der Westseite der früher bis zur Dönnstraße durchgehenden Paul – Gerhardt – Straße Zechenhäuser.
Auch auf den Flächen eines ehemaligen Verbrauchermarktes aus den achtziger Jahren an der Waterloostraße, Ecke Paul – Gerhardt- Straße und des Evangelischen Kindergartens “Arche“ an der Karl – Schurz – Straße standen vormals Zechenhäuser.
In den neunziger Jahren wurden die Zechenhäuser der Hansemannsiedlung an der Ammerstraße zwischen S- Bahn- Linie und Käthe- Kollwitz- Straße ( südliche Seite ) abgerissen. An dieser Stelle entstand unter Inanspruchnahme angrenzender Freiflächen ein neuer Kleinsiedlungsbereich.
In dieser Zeit wurden auch zwölf Zechenhäuser auf der östlichen Seite der Eugen – Richter – Straße ( Hausnummern 1- 21 ) und ein Zechenhaus an der Käthe – Kollwitz – Straße ( Hausnummer 1 ) beseitigt. Heute steht hier ein Supermarkt mit großem Parkplatz ( Netto ) und ein verdichteter Siedlungsbereich mit Einfamilien-/ Reihenhäusern.
Im Randbereich der Grünfläche zwischen den Straßen Eugen – Richter – Straße, Friedrich – Naumannstraße, Walter – Schücking – Straße, Freiastraße wurden zunächst ein Betriebsgebäude ( Strom? ) und nachfolgend ein weiteres Gebäude errichtet. Durch diese Bebauung mit den dazu gehörenden Flächen reduzierte sich die Grünfläche um ca. 1700 qm auf ca. 3400 qm.
Der am 17.08.2001 rechtsgültig gewordene Bebauungsplan Mg 155, „Südlich Donarstraße“ sieht eine Verdichtung des grünen Innenbereiches “Donarstraße/ Wodanstraße/ Waterloostraße/ Karl – Schurz – Straße“ mit Wohnbebauung – 10 Gebäude – und einer Erschließungsstraße von der Donarstraße zur Waterloostraße vor. Insbesondere in Bezug auf den Klimaschutz und dessen heutigen Stellenwert kann man sich nur wünschen, dass von der Realisierung dieses Vorhabens Abstand genommen wird.
Die Zechenhäuser kamen allesamt in die Jahre. Die Bausubstanz der Fassaden, Hauseingänge, Dächer und Fenster wurden ihrem Alter entsprechend renovierungsbedürftig. Das Gleiche galt für die Stallanbauten und sonstigen Nebengebäude.
Schon ab dem Jahr 1988 wurde mit der Modernisierung der Wohngebäude und Anpassung und Ausstattung der Wohnungen an heutige Standards begonnen. Der Modernisierungsschwerpunkt lag in den Jahren 1994- 1998.
Ziel war der Erhalt des städtebaulichen Erscheinungsbildes dieses Teiles der Hansemannsiedlung. Wie im ersten Abschnitt an der Hansemannstraße kam es auch hier zu entsprechenden Veränderungen an den Gebäuden und Nebenanlagen. Ebenfalls fanden aus den bereits erwähnten Gründen umfangreiche Versiegelungen statt und führten zum Verlust von großen Vegetationsflächen und Heckenbeständen. Auch die Anzahl der Bauten im Gartenland, u. a. Gartenlauben, Geräteschuppen hat sich nach und nach erhöht.
Im Großen und Ganzen präsentieren sich heute die Gebäude im Zusammenhang mit den gemäß § 41 des Landesnaturschutzgesetzes NRW in den Straßen Walter – Schückingstraße, Eugen – Richterstraße, Karl – Schurz – Straße, Wodanstraße, Donarstraße, und Waterloostraße geschützten Alleen zufriedenstellend. Schwachpunkte, wie den schlechten Zustand der Straßen, Gehwege und Straßenbäume sowie fehlende Grünflächen mit Spiel- und Aufenthaltsqualitäten sollte man nicht aus den Augen verlieren. Darüberhinaus ist eine Straßenbegrünung an der Haberlandstraße wünschenswert.
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Teil IV Bauabschnitt 4 – Entwicklung bis zum heutigen Zustand
Im vierten Abschnitt 1913/14 wurden östlich der Zeche an den nachfolgend genannten Straßen bzw. Straßenabschnitten 2 – 2 1/2-geschossige Gebäude mit verputzter Fassade errichtet: Nördliche Seite der Ammerstraße von der “Bahnlinie“ bis zur Wodanstraße/ Wodanstraße zwischen Ammer – und Dönnstraße/ Dönnstraße von der Wodanstraße bis zur “Bahnlinie“/ Hugostraße zwischen Dönn – und Ammerstraße, Marschallstraße sowie die Herkulesstraße von der Marschallstraße bis zur Ammerstraße.
Durch die seit Beginn der 2000-er Jahre wachsenden Ansprüche der Menschen an ihren Wohnraum und ihren privaten Außenbereich gehen nach und nach gestalterische Merkmale und Qualitäten verloren.
Im vierten Bauabschnitt war das Konzept einer harmonischen, gut durchgrünten Wohnanlage mit geschwungenen Straßen, Gebäuden mit markanten Dächern und Schmuckplätzen zur Ausführung gebracht worden.
Um diesen Zustand zu erhalten, erließ die Stadt Dortmund die seit dem 14.08.2004 rechtsverbindliche „Satzung der Stadt Dortmund über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten ( Erhaltungssatzung ) sowie über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen ( Gestaltungssatzung ) für den Bereich „Nördlich Ammerstraße“ in der Hansemannsiedlung im Stadtbezirk Dortmund – Mengede, Ortsteil Nette vom 21.07.2004“.
In der Präambel der Satzung steht: „ Das äußere Bild der Siedlung wurde gegenüber dem ursprünglichen Zustand bisher nur wenig durch bauliche Eingriffe oder Modernisierungen verändert bzw. verfremdet. Es ist anzustreben, dass auch zukünftig bei privaten Bau- und Modernisierungsmaßnahmen der schützenswerte Charakter der Siedlung gewahrt bleibt.“
Für folgende Bestandteile wurden in der Satzung Festlegungen getroffen: Bestandsgebäude – Fassaden, Dächer, Solarelemente, Fenster, Rollladenkästen, Hauseingangstüren, Stallanbauten, Windschutz/ Vordächer, Außentreppen -, Freiflächen und Nebenanlagen – Gartenlauben und Geräteschuppen, Vorgärten, Stellplätze, Garagen/ Carports- , Anbauten und Neubauten.
Wie im ersten, zweiten und dritten Bauabschnitt kam es zu entsprechenden Veränderungen an den Gebäuden und Nebenanlagen. Auch hier fanden umfangreiche Versiegelungen zwischen den Häusern und in den rückwärtigen Bereichen statt und die Anzahl der Bauten im Gartenland, u. a. Gartenlauben, Geräteschuppen, hat sich erhöht.
Die die Hecken und Holzlattenzäune ersetzenden Stahlgitterzäune mit Sichtschutzstreifen aus Kunststoff fallen hier intensiver als in den anderen Abschnitten ins Auge und der erste “ Steingarten“ ist entstanden.
Im Großen und Ganzen sind auch heute noch die Gebäude mit den alten Platanen in den Vorgärten in einem zufriedenstellenden Zustand.
Verbesserungswürdig ist der Zustand der Straßen und Gehwege sowie die Ausgestaltung des einzig verbliebenen ehemaligen Schmuckplatzes ( u.a. Ersatz der fehlenden, platzumrahmenden Bäume, Aufwertung des Kinderspielplatzes, insbesondere durch Schaffung eines verkehrssicheren und barrierefreien Zugangs zum Spielplatz )
Der Regionalverband Ruhrgebiet führt in seiner “Route der Industriekultur“ fünfzig Arbeitersiedlungen an. Die Hansemannsiedlung ist nicht Bestandteil dieser Auflistung. Aufgeführt werden u.a. im Bereich der Stadt Dortmund die Alte Kolonie Eving, die Siedlung Oberdorstfeld, die Müsersiedlung/ Scharnhorst, die Kolonie Landwehr/ Bövinghausen und die Bergbau – Beamtensiedlung Neu – Asseln. Als besonders bedeutsame Siedlungen werden vom Regionalverband dreizehn Siedlungen hervorgehoben. Im Nahbereich von Mengede sind dies die Alte Kolonie Eving, die Siedlung Teutoburgia/ Herne und die Siedlung Ziethenstraße/ Lünen.
Nachbemerkungen des Verfassers:
Erst durch die Beschäftigung mit dem Thema habe ich gelernt, dass mit dem Begriff “Hansemannsiedlung“ nicht nur die Häuser an der Hansemannstraße gemeint sind, sondern auch die im Volksmund sogenannte “Alte Kolonie“,“Neue Kolonie“ und “Kolonie“ zur Hansemannsiedlung gehören. Ihr Ausbau begann in der Hansemannstraße unter dem Namen „Kolonie Adolph von Hansemann“ und sie ist heute noch ein sehr lebendiges Zeugnis der Bergbaugeschichte im Stadtbezirk.
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