Vieles leuchtet – aber Versorger kündigen Verträge und stellen die Lieferung ein
Die rapide gestiegenen Preise von Erdgas und Strom im europäischen Großhandel haben für Verbraucher bislang nicht gekannte Folgen:
Versorger kündigen die bestehenden Verträge, die Haushalte bekommen – im günstigen Fall – einen Anschlussvertrag, allerdings meist mit ungünstigen Konditionen. Dennoch ist ein Wechsel derzeit eher schwierig, einmal weil einige Anbieter den Abschluss von Verträgen mit Neukunden derzeit eingestellt haben, zum anderen, weil diejenigen, die noch Neukunden aufnehmen, von ihnen oft einen saftigen Aufschlag im Vergleich zu Bestandskunden erheben. Dieser Aufschlag ist sogar naheliegend, da die örtlichen Grundversorger verpflichtet sind, jeden Kunden zu versorgen.
Das ist derzeit verstärkt der Fall: Mindestens 38 Stromversorger haben ihre Lieferverträge gekündigt und in diesem Fall die Lieferung eingestellt – Hunderttausende Haushalte dürften betroffen sein, d.h. sie werden übergangslos vom örtlichen Grundversorger beliefert.
Ähnliches ist auf dem Gasmarkt geschehen. Die Unternehmen hatten sich offenbar nicht ausreichend gegen steigende Großhandelspreise abgesichert – also schlicht verspekuliert.
MIT hat verschiedene LeserInnen gefragt, um welche konkreten Beträge es derzeit bei den Energiekosten geht und eine der Befragten gebeten, mal einen Überblick der Kosten zu erstellen. Sicher nur ein Beispiel und auf den konkreten Fall bezogen, vermutlich aber durchaus realistisch:
Beispiel Strompreis:
Die hohen Kosten haben dazu geführt, daß einzelne Anbieter Verträge gekündigt haben oder in Konkurs gegangen sind und damit auch nicht mehr liefern – so auch bei ihm. Seine bisherigen Erfahrungen: Neuverträge sind, wenn überhaupt, nur zu exorbitanten Preisen möglich. So beträgt der Preis pro Kilowattstunde für Neukunden bei EON, dem größten deutschen Anbieter, 65,88 Cent oder mehr als das zweieinhalbfache des bisherigen Preises. Bei DEW21 liegt der Preis bei 49,72 Cent oder dem 1,8 fachen des bisherigen Preises.
Beispiel Gaspreis:
Die Preiserhöhung für Bestandskunden beträgt bei DEW21 33,5 %, bei einem großen auswärtigen Anbieter wie Vattenfall, 73,2 %. Neukunden müssen, wenn sie überhaupt angenommen werden, bis zum fünffachen des alten Preises zahlen (EON Gas). Der Preis für Neukunden liegt bei DEW21 doppelt so hoch wie für Bestandskunden oder 2,5 mal so hoch wie im Vorjahr.
Zwischenrechnung: Für einen mittleren Haushalt, der bisher für Strom und Gas 200,00 Euro pro Monat gezahlt hat, können sich die neuen Kosten leicht auf 400,00 Euro pro Monat verdoppeln. In den Sonderfällen, wo Neuverträge notwendig werden, dürfte es noch deutlich teurer sein. Damit wären die Nebenkosten einer Miete inkl. Strom und Heizung nicht nur die „zweite“ Miete sondern können leicht die Grundmiete (Kaltmiete) übertreffen.
Es ergeben sich ein Reihe spannender Rechtsfragen, wie z. B. die folgende: In den Fällen, in denen die Versorger den Liefervertrag gekündigt und die Lieferung eingestellt haben, stellt sich für die VerbraucherInnen die Frage: Dürfen die Versorger den Liefervertrag einseitig kündigen – bzw. haben die VerbraucherInnen einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den bisherigen Lieferanten? Die Verbraucherzentrale NRW hat diese Frage am Beispiel eines Gasversorgers geprüft, der Ende des Jahres 2021 seine Lieferung aufgrund „einer nie dagewesenen Preisexplosion an den europäischen Handelsplätzen“ einstellte. Nach Auffassung der VZ NRW „keine Rechtsgrundlage für die Kündigung.“
Wir werden sehen, wie das weitergehen wird. Eine Kontaktaufnahme zu einer Verbraucherzentrale – z. B. zur VZ NRW – scheint in jedem Falle angeraten zu sein.