Arbeitsgemeinschaft für ArbeitnehmerInnenfragen ( AfA) fordert weitere Schritte der Stadt Dortmund und deren Töchter in Richtung „Gute Arbeit in und für Dortmund“
Die Arbeitsgemeinschaft für ArbeitnehmerInnenfragen (AfA) bittet die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung und den Tochterunternehmen um die Gründung einer Servicegesellschaft für die Stadt Dortmund und deren Tochterunternehmen. „In dieser Servicegesellschaft sollen Dienstleistungen für die Stadt und deren Töchter verortet werden, die zurzeit über Dritte erbracht werden.“ so Ulrich Piechota, Vorsitzender der AfA Dortmund, und weiter „In die Überlegungen und Gründung einer entsprechenden Servicegesellschaft sind die Betriebs- und Personalräte einzubinden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass vor Inbetriebnahme der Servicegesellschaft mit den Gewerkschaften über eine Tarifregelung verhandelt wird.“
Als Beispiele wurden genannt: Reinigungsdienstleistungen, Kontroll- und Sicherheitsdienstleistungen, Reinigung und Pflege von Arbeitskleidung etc. Durch eine gemeinsame Servicegesellschaft für die Stadt und die städtischen Töchter können wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, die die heutigen angespannten Budgets entlasten. Die ständige Ausschreibung von Dienstleistungen entfällt. Eine langfristige Vertragsgestaltung ist daher möglich. Durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit einer stadteigenen Servicegesellschaft ist eine direkte Einflussnahme auf die Qualität der Aufgabenerledigung möglich. Und eine Qualitätssteigerung der Serviceleistungen ist zu erwarten.
„Die Gründung einer städtischen Servicegesellschaft wäre gelebte Sozialpolitik. Denn bei vielen Auftragnehmer*innenn arbeiten die Kolleginnen und Kollegen in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Immer mehr Unternehmen entziehen sich der Tarifbindung, damit sind sinkende Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen verbunden. Unsere Sozialversicherungskassen verlieren Einnahmen und die Stadt Steuereinnahmen. Schlimmer noch, durch Transferbedingungen und -leistungen müssen schlechte Löhne durch Steuermittel aufgestockt werden.“ Erläutert die stellvertretende AfA-Vorsitzende Bianca Herrmann.
Ziel muss daher eine städtische Servicegesellschaft als „guter Arbeitgeberin“ sein. Dazu gehören unbefristete, existenzsichernde, entgeltgleiche, tarifgebundene Arbeitsplätze, Tarifvertrag, Altersversorgung und Betriebsratsstrukturen, die nachhaltig für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind.
In diesem Zusammenhang erneuert die Arbeitsgemeinschaft für ArbeitnehmerInnenfragen ihre Forderung an das Klinikum Dortmund nach einer Tarifierung von ServiceDo und an die Musikschule zur tariflichen Bezahlung der Honorarkräfte.
„Die Stadt Dortmund, als öffentlicher Arbeitgeber, hat eine Verantwortung gegenüber den Beschäftigten, die für die Stadt ihre Dienste leisten. Dies gilt insbesondere in einer Zeit in der immer mehr Unternehmen, die Tarifbindung beenden oder unterlaufen. Eine Stadt, die durchaus vorbildlich bei der Vergabe von Aufträgen auf tarifliche Vergütung achtet, behandelt ihr Tochterunternehmen bzw. ihre Honorarkräfte eher stiefmütterlich, das sollte schnellstmöglich beendet werden. Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmer*innenfragen erwartet von den Personalverantwortlichen in Klinikum und Musikschule schnellstmöglich diese Zustände zu beenden.“ erläutert Michael Schröer, ebenfalls stellvertretender Vorsitzender der AfA Dortmund.