Denkmal des Monats Juni 2022

Wohnhaus in der Südlichen Gartenstadt

Die Denkmalbehörde hat in der Südlichen Gartenstadt die Sanierung eines Hauses begleitet, das nicht in der Denkmalliste steht. Es handelt sich um das Wohnhaus Grabbestraße 12.

Bebauungsplan und Veränderungssperre
„Die Gartenstadt fand ich immer schön, auch das Haus meiner Vorfahren. Mein Urgroßvater hat es gebaut, und ich möchte das Haus gern weiter für meine Familie erhalten und habe mich deshalb entschlossen, es zu sanieren und energetisch zu ertüchtigen“, so der heutige Eigentümer des Gebäudes Grabbestraße 12, einer 1927 gebauten Doppelhaus-Hälfte. „Allerdings war ich überrascht, als ich von einer Veränderungssperre erfuhr. Es gibt eine ganze Reihe von Häusern oder Anbauten, die vom Stil nicht in die Gartenstadt passen.“ Genau aus diesem Grund die Stadt Dortmund entschlossen das historische Ortsbild der Südlichen Gartenstadt zu schützen und kritisch wiederherzustellen. Der Veränderungsdruck auf das beliebte Wohnquartier war in den vergangen Jahren immer größer geworden. In einem ersten Schritt hat die Stadt deshalb beschlossen, einen Bebauungsplan für die Südliche Gartenstadt aufzustellen. Damit es nicht zu weiteren negativen Veränderungen kommt, hat die Stadt außerdem eine Veränderungssperre erlassen. So lange diese gilt, kann die Stadt Bauanträge zurückstellen.

Denkmalbereich
Bereits die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger hatte die Gartenstadt in die Liste der „Stadtkerne und Stadtbereiche mit besonderer Denkmalbedeutung“ aufgenommen. Seit Ende 2020 hat das Büro für Architektur und Stadtplanung Farwick und Grote die Südliche Gartenstadt untersucht und kommt zu folgendem Ergebnis: Die Südliche Gartenstadt ist ein herausragendes Zeugnis der Dortmunder Architektur- und Stadtbaugeschichte und sollte deshalb als Gesamtanlage für zukünftige Generationen erhalten werden. Als Instrumentarium schlagen die Architekt*innen und Stadtplaner*innen die Kombination eines Bebauungsplans, einer Gestaltungssatzung und einer Denkmalbereichssatzung vor. Mit solchen gestalterischen Regeln knüpft die Stadt an die Zeit vor 1930 an, als eine künstlerische Oberleitung der Dortmunder Gartenstadt-Genossenschaft darüber wachte, dass bestimmte Vorgaben eingehalten wurden. Zwischen 1922 und 1929 lag diese beim Architekturbüro D & K Schulze, das auch das Doppelwohnhaus Grabbestraße 10 – 12 entwarf. Bereits der erste Plan für die Gartenstadt sah vor, „die Häuser zu malerischen und interessanten Gruppen zusammenzufassen“, um „städtebaulich schöne Perspektiven zu erzeugen“. Darüber hinaus gab es im Einzelnen Regelungen bis zur Farbe von Blumenbänken, Gartentoren und Pflanzengittern. Es waren genau diese kleinteiligen Vorgaben, durch die die Gartenstadt zu einem der schönsten und beliebtesten Viertel in Dortmund wurde.

Denkmal versus Erhaltenswert
Eine Reihe von Häusern in der Gartenstadt sind wegen ihrer guten Erhaltung des Äußeren und des Inneren historische Zeitzeugen und deshalb bereits als Einzeldenkmale geschützt. Konstituierend für eine Unterschutzstellung der gesamten Südlichen Gartenstadt sind aber viele weitere Gebäude, die unter die Kategorie „Erhaltenswerte Bausubstanz“ fallen. Dazu gehört auch das Wohnhaus in der Grabbestraße 12. Doch gerade das Zusammenspiel dieser Gebäude macht den eigentlichen Reiz der Gartenstadt, die Qualität des Orts- und Straßenbildes überhaupt erst aus. Deshalb sollen neben den Einzeldenkmalen in Zukunft auch die erhaltenswerten Gebäude geschützt und gestalterisch harmonisiert werden, so wie es ursprünglich beabsichtigt und realisiert wurde.

Matschton
„Die Architekten und ich orientierten uns bei der Restaurierung an der anderen Doppelhaushälfte. Erst durch die Denkmalbehörde erfuhren wir, dass auch diese im Laufe der Jahre verändert wurde.“ Besonders auffällig sind die unterschiedlichen Farben von Fassade und Dachziegeln. Eine Anpassung an die Nr. 10 hätte aber einen ahistorischen Zustand zementiert. Deshalb riet die Denkmalpflege bei Nr. 12, die ursprünglich in der Gartenstadt verwendeten naturroten Dachziegel zu verwenden und die Fassade beige mit einem grünlichen Akzent zu streichen. Der Eigentümer: „An den Matschton der Fassade musste ich mich erst gewöhnen. In Verbindung mit dem roten Dach finde ich ihn aber sehr schön.“ Zu den weiteren Auflagen gehörte der Einbau von Fenstern mit Sprossenteilung, die Farbe der Fensterläden sowie die Gestaltung der Einfahrt und des Vorgartens.  Bei einer späteren Sanierung von Nr. 10 würden die beiden Doppelhaushälften wieder angeglichen und kämen wieder dem bauzeitlichen Charakter näher.

Dämmung und Solaranlage
Kompromisse waren bei der Sanierung zwischen Umweltschutz und Wahrung des historischen Siedlungsbildes zu machen. Dazu erläutert das Gebäudeenergiegesetz, dass in diesen Fällen von den Anforderungen an eine energetische Ertüchtigung abgewichen werden kann, um das Erscheinungsbild nicht zu beeinträchtigen. Bei der Grabbestraße 12 bedeutete dies beispielsweise, dass das Dach durch die Dämmung nicht überdimensional in die Höhe gehoben werden durfte. Auf der straßenabgewandten Dachfläche der Südseite konnte dagegen eine Solaranlage installiert werden. „Trotz dieser Kompromisse finde ich es letztlich sehr sinnvoll, dass die Denkmalbehörde versucht, künftig das ursprüngliche Bild der Gartenstadt zu schützen und damit ihr besonderes Flair zu erhalten“, so  die Schlussfolgerung des Eigentümers.

Quelle und Foto: Pressestelle der Stadt Dortmund.