Stadtentwässerung stellt Wirtschaftsplan 2023 vor

Dortmunder Rathaus (Foto: Archiv MIT)

Abwassergebühren bleiben auf Vorjahresniveau

Die Stadtentwässerung Dortmund legte dem Verwaltungsvorstand in der vergangenen Woche den Wirtschaftsplan 2023 vor. Nachfolgend die wichtigsten Daten:
Die Leitung des Eigenbetriebs plant für 2023 mit Erträgen in Höhe von 158,1 Millionen Euro sowie Aufwendungen von rund 139,4 Millionen Euro. Den größten Anteil an den Erträgen machen die Abwassergebühren mit 144,1 Millionen Euro aus. Die höchsten Kostenblöcke sind die Beiträge an Wasserwirtschaftsverbände mit 73,2 Millionen Euro, die Abschreibungen mit 21,8 Millionen Euro, die Personalaufwendungen mit 17,4 Millionen Euro und die Zinsaufwendungen mit 13,3 Millionen Euro.

Für Investitionsmaßnahmen stehen im kommenden Jahr rund 27,1 Millionen Euro zur Verfügung. Zu den wichtigsten Baumaßnahmen gehören Asselner Hellweg, Brackeler Linde / Weserstraße, Buschstraße und Sendstraße. Darüber hinaus werden viele Kanalsanierungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet realisiert. Der geplante Jahresüberschuss wird maßgeblich wieder in das über 2.000 Kilometer lange Kanalnetz investiert.

Keine Erhöhung der Abwassergebühren
Die Abwassergebühren bleiben für die Dortmunder BürgerInnen gegenüber dem Vorjahr konstant. Die jährliche Gebühr für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt beträgt demnach auch im kommenden Jahr 582,40 Euro. Im Vergleich der Abwassergebühren von NRW-Großstädten für einen Vier-Personen-Musterhaushalt liegen die Dortmunder Abwassergebühren damit unter dem Landesdurchschnitt und unter den Kosten zahlreicher benachbarter Kommunen.

Eigenanteil für Entwässerung städtischer Straßen, Wege und Plätze
Die gesamten durch Gebühren zu deckenden Kosten des Eigenbetriebs belaufen sich auf 144,2 Millionen Euro. Für die Entwässerung der städtischen Straßen, Wege und Plätze trägt die Stadt Dortmund einen Eigenanteil in Höhe von 21,4 Millionen Euro. In Dortmund werden bei den Abwassergebühren die Bereiche Schmutzwasser und Regenwasser grundsätzlich getrennt voneinander kalkuliert. Die Gebühr für das Schmutzwasser berechnet sich anhand des Wasserverbrauchs. Bei den Kosten für die Einleitung des Regenwassers ins städtische Kanalnetz kommt es auf die Größe der versiegelten Grundstücksfläche an.

Berechnung auf Grundlage von Gesetzentwurf nach OVG-Urteil
Die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen hat der Eigenbetrieb Stadtentwässerung auf Grundlage des Gesetzesentwurfs zur Novelle des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen aus September 2022 angestellt. Dieser wurde vom Gesetzgeber als Reaktion auf das noch nicht rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Neuregelung der Ansatzfähigkeit von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen aus Mai 2022 verfasst.  Die Gesetzesnovelle hat aktuell die erste Lesung im Ausschuss für Heimat und Kommunales durchlaufen, seitens der Landesregierung ist eine Verabschiedung noch in diesem Jahr angestrebt.

Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund