Daher Sonderaktionen der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes
in Spielstraßen
Beim Ordnungsamt hat die Zahl der Beschwerden bezüglich FalschparkerInnen und überhöhter Geschwindigkeiten in verkehrsberuhigten Bereichen, den sog. „Spielstraßen“, immer mehr zugenommen.
Deshalb wird es auch in diesem Jahr nach den Osterferien vom 17. bis zum 29. April in einigen Spielstraßen befristete Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der dort höchstzulässigen Geschwindigkeit sowie des Parkverhaltens geben.
Das ist erlaubt in verkehrsberuhigten Bereichen
In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken ausschließlich in dafür gekennzeichneten und ausgewiesenen Flächen erlaubt. Daneben ist auch das Be- oder Entladen für max. 15 Minuten sowie das Ein- und Aussteigen möglich. Darüber hinaus ist in „Spielstraßen“ die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Die Beschwerden sprechen jedoch häufig von FalschparkerInnen außerhalb gekennzeichneter Flächen und ständig überhöhten Geschwindigkeiten.
Gleiche Rechte für alle in verkehrsberuhigten Bereichen
Die ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche sind zu gleichen Rechten für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und FahrzeugführerInnen da. Mit dieser neuerlichen Aktion möchte das Ordnungsamt in „Spielstraßen“ punktuell verstärkt kontrollieren und zur Aufklärung beitragen.
Flyer-Aktion, um Regeln zu verdeutlichen
Damit im verkehrsberuhigten Bereich ein gutes Miteinander funktioniert, ist es wichtig die bestehenden Regeln einzuhalten und jeweils gegenseitige Rücksichtnahme zu üben. Neben den Kontrollen in den Bereichen informiert die Verkehrsüberwachung auch noch einmal zusätzlich mit einem Flyer über die gesetzlichen Regelungen.
Meldungen aus der Bürgerschaft über gewünschte Kontrollen von Spielstraßen werden noch bis zum 16. April unter der E-Mailadresse verkehrsueberwachung@stadtdo.de entgegengenommen werden.