Familien mit geringem Einkommen sollen entlastet werden
Gute Nachrichten gibt es für Familien und Alleinerziehende: Wenn der Rat der Stadt im Juni der zur Abstimmung vorliegenden Reform der Elternbeitragssatzung zustimmt, hätte dies zur Folge, dass Familien erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 36.000 EURO beitragspflichtig werden.
Für alle, deren Jahreseinkommen darunter liegt, fallen dann künftig keine Beiträge mehr für Kita, Kindertagespflege und die Betreuung im Offenen Ganztag an.
Wenn der Rat der Stadt der Stadt zustimmt, werden die Familien in Dortmund bereits ab August und damit zum nächsten Schul- und Kita-Jahr, entlastet.
Dies teilt die SPD-Ratsfraktion mit, die damit ein zentrales Anliegen aus ihren haushaltsbegleitenden Anträgen umgesetzt sieht.
Fabian Erstfeld (finanzpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion): „Wir freuen uns sehr, dass wir unser Versprechen einhalten konnten. Mit unserer Initiative konnten wir eine spürbare Entlastung für viele DortmunderInnen mit Kindern auf den Weg bringen. Gerne hätten wir die Beitragsgrenze auf 42.000 EURO angehoben, konnten in den Haushaltsberatungen aber keine Mehrheit bei den anderen Fraktionen dafür finden. Aber wir bleiben dran.“
Darüber hinaus wird die Elternbeitragssatzung erweitert: Künftig fallen auch die außerunterrichtlichen Betreuungsformen „Schule von 8 bis 1“ sowie die „Über-Mittag-Betreuung“ darunter. Die neue Satzung und die Beitragsfreiheit für niedrige Einkommen werden so auch für Grundschulkinder gelten, die für diese Betreuungsformen angemeldet sind.