„Frauenhäuser benötigen eine verlässliche Finanzierung“
Auf seiner Sommertour hat Oberbürgermeister Thomas Westphal das Dortmunder Frauenhaus besucht und sich vor Ort ein Bild von der Arbeit und ihrer Finanzierung gemacht. Noch bis zum 4. August kommt der Oberbürgermeister auf seiner Sommertour mit Menschen und Institutionen der Stadt ins Gespräch.Im Frauenhaus Dortmund zeigte er sich beeindruckt von der engagierten Unterstützung, die Frauen in der landesweit größten Einrichtung ihrer Art erhalten. „So schlimm es ist, dass sie überhaupt notwendig sind: Frauenhäuser leisten wichtige und wertvolle Arbeit. Dafür benötigen sie unbedingt eine solide und verlässliche finanzielle Basis“, sagt Oberbürgermeister Thomas Westphal.
Größtes Frauenhaus in NRW
Die Finanzierung der Frauenhäuser ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Damit unterscheidet sich von Ort zu Ort auch der Zugang zu Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Träger des Dortmunder Frauenhauses ist der Verein Frauen helfen Frauen e.V. Dortmund, der die Einrichtung über kommunale Mittel, Landesmittel und Spenden finanziert.
Die Mitarbeiterinnen im Frauenhaus schilderten Thomas Westphal, wie Frauen auf der Flucht vor ihren gewalttätigen Partnern Schutz für sich und ihre Kinder finden. Mit 32 Plätzen ist die Dortmunder Einrichtung die größte in NRW. Sogar ein eigener Kindergarten findet Platz im Gebäude. Die Adresse ist seit Gründung des Frauenhauses in den 1970er-Jahren anonym, um die Sicherheit für die Frauen zu gewährleisten.
Auch die Istanbul-Konvention, die in Deutschland 2018 in Kraft getreten ist, verlangt „die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um die Einrichtung von geeigneten, leicht zugänglichen Schutzunterkünften in ausreichender Zahl zu ermöglichen, um Opfern, insbesondere Frauen und ihren Kindern, eine sichere Unterkunft zur Verfügung zu stellen und aktiv auf Opfer zuzugehen.“ In Dortmund gibt es seit 2023 eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, die an das Gleichstellungsbüro der Stadt angesiedelt ist.
Die Stelle arbeitet eng mit verschiedenen Akteur*innen zusammen, um sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt entsprechend umgesetzt, Lücken und Bedarfe erkannt und gemeinsame Ziele erarbeitet werden. Am Ende eines Beteiligungsprozesses wird es einen gemeinsam erarbeiteten Masterplan zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen für Dortmund geben.
Kontakt zum Frauenhaus Dortmund: Wenn Sie Hilfe und Unterstützung benötigen, können Sie den Notruf unter 0231 800081 anrufen.
Weitere Infos unter https://frauenhaus-dortmund.de/
Hintergrund: Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern. Seit Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht und gibt starke Impulse für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebenen.
Die Konvention hat das Ziel, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen, Diskriminierung von Frauen zu verhindern und die Rechte von Frauen zu stärken.
Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund; Fotos: Stadt Dortmund