Merz jetzt die Zähne zeigen! – Eine Kolumne von Peter Grohmann

Merz jetzt die Zähne zeigen!

Von Peter Grohmann

Hunderte, ach was, tausende Deutsche, Bio-Deutsche, wie bereits ein primitiver Bluttest zeigen würde, stehen sich vor deutschen Zahnarztpraxen die Füße in den Arsch, während sich in den furzwarmen Lederliegen abgelehnte Asylbewerber räkeln und sich ihr Gebiss vergolden lassen. Wetten, dass sie auch noch hübschen unsere Zahnarzthelferinnen anmachen?

Entschuldigung, aber was ist schon Volksverhetzung? Gilt denn das freie Wort im freien Land nix mehr? Für den Vorwurf der Volksverhetzung müsste man doch Friedrich Merz, dem guten Christenmenschen in spe, „mindestens nachweisen, dass er die Aussage im Wissen darum, dass sie falsch ist, getroffen hat“, tröstet jetzt Stefan Conen, Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins, die Getroffenen.
Aber Merz warnt zeitgleich auch vor wahnsinnigen Deutschen, vor Leuten mit Dachschaden, wie meine Omi Glimbzsch in Zittau sagen tät, denn Friedrich weiß: „Die werden doch wahnsinnig, die Leute, wenn die sehen, dass 300.000 Asylbewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen … Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine.“
Kennen Sie noch Merzens Sozialtouristen aus der Ukraine und die arabischstämmigen kleinen Paschas – mein Gott, Walter! Aber bitte die Kirche im Dorf lassen, denn bis zur Gewalt gegen Andersdenkende ist es noch ein weiter Weg!

§ 130 Abs. 1 StGB enthält Handlungsmöglichkeiten: das Aufstacheln zum Hass und den Aufruf zu Hass und Gewalt: Beim Aufstacheln zum Hass ginge es Merz darum, die Gefühle anderer dahingehend zu beeinflussen, dass sie eine besonders feindselige Haltung gegen die betroffene Gruppe einnehmen. OK, das würd‘ schon mal hinhauen. Aber: Die Feindseligkeit muss über eine reine Ablehnung oder Verachtung hinausgehen. Ob das Merz tatsächlich gelänge, ist für die Strafbarkeit wegen Volksverhetzung unerheblich. Damals, also ’33, wenn Recht Recht und nicht rechts gewesen wäre, wären Parolen oder Flugblätter mit der Aufschrift: „Kauft nicht bei Juden“ nicht salonfähig gewesen. Heute ist natürlich alles anders – Hetzjagden beim Zahnarzt wären dennoch strafbar. Für eine Anzeige wg. Volksvernetzung wäre der Nachtbriefkasten der Staatsanwaltschaft Arnsberg, dem Dorf von Friedrich Merz, zuständig: sta-arnsberg@egvp.de- mail.de. Kennwort: Zähne zeigen.

(Der nächste online-Termin bei meinem Zahnarzt (Kassenpatient) wäre der 5.10.23, entweder gleich 8:00 h oder alternativ 16:00. Sonst halt zahnärztlicher Notdienst, für Leute wie Merz ohne Betäubung).

Peter Grohmann * ist Kabarettist und Koordinator der AnStifter. Wir danken ihm für die Zustimmung zum Abdruck dieser Kolumne.
* peter-grohmann@die-anstifter.de