Kommunaler Ordnungsdienst setzt ab sofort Bodycams ein
„Seit mehreren Jahren nehmen wir eine zunehmende Respektlosigkeit und Gewaltbereitschaft gegen unsere MitarbeiterInnen wahr. Vom Einsatz der Kameras erwarten wir uns eine deeskalierende Wirkung“, sagt Ordnungsdezernent Norbert Dahmen. Darüber hinaus dienen die Aufnahmen als Beweise bei ordnungs- oder strafrechtlichen Verstößen.
Sichtung durch das Ordnungsamt
Die Außendienstkräfte schalten die Bodycams in der Öffentlichkeit ausschließlich bei einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben ein – und das nach ausdrücklicher Ankündigung. Bei Gefahr im Verzug darf diese ausbleiben.
Alle Aufnahmen werden nach spätestens zwei Wochen gelöscht – es sei denn, sie werden nach Sichtung durch das Ordnungsamt für anschließende Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren als Beweismittel benötigt.
Einjährige Erprobungsphase
Eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes NRW ermöglicht den Kommunen, Einsatzkräfte der Ordnungsbehörden mit Bodycams auszustatten. Diese werden unter den gleichen rechtlichen Voraussetzungen wie bei der Polizei eingesetzt.
Während einer einjährigen Erprobungsphase sammeln nun zunächst 20 MitarbeiterInnen des Kommunalen Ordnungsdienstes bei Einsätzen im Stadtgebiet Erfahrungen mit den körpernah getragenen Aufnahmegeräten. Nach einer abschließenden Bewertung wird dann darüber entschieden, ob das komplette KOD-Personal Bodycams erhält.
Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund