Großer Erfolg: Grünes Band wird von Deutschland als UNESCO-Welterbe vorgeschlagen

Biotopverbund entlang der einstigen innerdeutschen Grenze könnte erste gemischte

Grünes Band zwischen Mitwitz und Neustadt bei Coburg; Foto: BUND Dr.-Otmar Fugmann

Welterbestätte Deutschlands werden

Auf diesen Erfolg hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) lange hingearbeitet. Vom BUND am 9. Dezember 1989 initiiert – nunmehr wird das Grüne Band von Deutschland der UNESCO als neues Weltnaturerbe vorgeschlagen. Beschlossen wurde dies am  4. Dezember 2023, auf der Sondersitzung der Kulturministerkonferenz (KMK) zur neuen deutschen Tentativliste für UNESCO-Welterbestätten.Das vom BUND Bayern am 9. Dezember 1989 im oberfränkischen Hof ins Leben gerufene Grüne Band könnte als Welterbe seinen „Außergewöhnlichen Universellen Wert“ für die gesamte Menschheit belegen. Der mit rund 1400 Kilometern längste durchgängige Biotopverbund Deutschlands und Europas könnte für die Ewigkeit bewahrt werden, falls die UNESCO der Anerkennung des Grünen Bandes als Welterbe nach dem umfassenden Nominierungsprozess zustimmt. Bis heute sind bereits über vier Fünftel des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument (NNM) durchgängig geschützt, was eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung als Welterbe ist.

Bereits vor einem Jahr beschloss die Umweltministerkonferenz (UMK) einstimmig die Aufnahme des Grünen Bandes als Naturerbe in die deutsche UNESCO-Vorschlagsliste und nahm die Option zur Weiterentwicklung hin zu einem Kulturerbe mit auf. Die Kultur-MK entschied nun final, dass sie dem Beschluss der UMK folgt und somit das Auswärtige Amt im Januar 2024 das Grüne Band als neues Naturerbe dem UNESCO-Welterbezentrum in Paris vorschlagen wird.

Für die spätere Umwandlung in eine gemischte Stätte ist ein enger Austausch von Verantwortlichen und ExpertInnen aus dem Natur- und Kulturbereich aus allen beteiligten Bundesländern und dem Bund erforderlich. Der BUND wird sich weiterhin gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat und dem im Bewerbungsverfahren federführenden Thüringer Umweltministerium für die Nominierung des Grünen Bandes als gemischte Welterbestätte einsetzen.

Prof. Dr. Hubert Weiger, Ehrenvorsitzender des BUND und BUND-Beauftragter für das Grüne Band: „Mit dem Beschluss der Kulturministerkonferenz wird nicht nur der Naturschutzwert des Grünen Bandes als Hotspot der Biodiversität bestätigt, sondern auch seine Bedeutung als lebendiges Monument und Erinnerungslandschaft der deutschen und europäischen Geschichte. Es ist dem Prädikat Welterbe der Menschheit absolut würdig. Wir begrüßen daher die positive Entscheidung, das Grüne Band Deutschland in die deutsche UNESCO-Vorschlagsliste als Naturerbe aufzunehmen und den Weg für eine spätere Weiterentwicklung zum Kulturerbe zu ebnen. Dieser Beschluss ist ein starkes Signal von den Vertretern der Kulturministerien der Länder, das Grüne Band als erste ‚gemischte Welterbestätte‘ Deutschlands mit Natur- und Kulturwerten in den kommenden Jahren weiterzuentwickeln.“

Hintergrund:
Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation und hat sich dem Erhalt des Kultur- und Naturerbes der Menschheit verpflichtet. Welterbestätten können Zeugnisse vergangener Kulturen, materielle Spuren von Begegnungen und Austausch, künstlerische Meisterwerke und einzigartige Naturlandschaften sein. Ihnen gemeinsam ist ihr außergewöhnlicher universeller Wert (AUW), ihre Bedeutung nicht nur für lokale oder nationale Gemeinschaften, sondern für die gesamte Menschheit.

Aktuell gibt es insgesamt 1.199 Welterbestätten in 168 Ländern. In Deutschland wurden 49 Kulturerbestätten und drei Naturerbestätten nominiert. Gemischte Welterbestätten gibt es weltweit nur 39, von denen sich nur 9 in Europa befinden, keine davon liegt in Deutschland. Deutschland, als Vertragsstaat der UNESCO-Konvention, legt nur alle zehn Jahre Vorschläge für neue Welterbestätten zur Entscheidung vor. Die nächste Einreichung steht im Januar 2024 an.

Nationale Naturmonumente (NNM) sind laut §24 (4) Bundesnaturschutzgesetz festgelegte Gebiete, die aufgrund von „wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen sowie wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit“ von herausragender Bedeutung sind. Heute sind 82 Prozent des innerdeutschen Grünen Bandes gesetzlich geschützt – das längste durchgängige Schutzgebiet am Grünen Band Europa wurde geschaffen.

Der BUND setzt sich seit vielen Jahren gemeinsam mit zahlreichen weiteren Akteuren für den Schutz des innerdeutschen Grünen Bandes ein. Das 1393 km lange Grüne Band beherbergt über 1200 seltene und gefährdete Arten der Roten-Listen Deutschland wie Torfwiesen-Scheckenfalter, Fischotter, Wildkatze und Kranich. Es ist der einzige länderübergreifende Biotopverbund und Querschnitt durch fast alle deutschen Naturlandschaften. Es ist zudem Teil des Grünen Bandes Europa, des über 12.500 km langen Lebensraumverbundes entlang des ehemaligen Eisernen Vorhangs vom Eismeer bis zum Schwarzen Meer.

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Quelle: BUND