Bauaufsicht der Stadt Dortmund geht gegen Schottergärten
in Brackel vor
Klimaschutz beim Bauen ist Grundsatz
Die Verpflichtung zum Klimaschutz beim Bauen ist ohnehin ein wichtiger Grundsatz. Unabhängig davon enthält der Bebauungsplan „Br 203“ für das Gebiet Hohenbuschei Festsetzungen, gegen die teilweise erheblich verstoßen wird. Je nach Lage im Bebauungsplan dürfen bis zu 60 Prozent, auf einigen Flächen bis zu 75 Prozent der Grundstücksflächen versiegelt werden. Stellplätze dürfen ausschließlich auf den dafür festgesetzten Flächen errichtet werden, und Abstellbereiche für Müllbehälter sind dauerhaft einzugrünen.
220 Verstöße in Hohenbuschei
Über mehrere Wochen hatten Mitarbeiter*innen der Bauaufsicht mit großem Aufwand im Sinne des Klimaschutzes kontrolliert und mehr als 220 Verstöße in Hohenbuschei dokumentiert.
Die EigentümerInnen bekommen nun straßenweise Post von der Stadt Dortmund. Stefan Thabe, Leiter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, appelliert: „Nur wenn Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihrer gesetzlichen Verpflichtung und Verantwortung nachkommen, sorgsam mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen, kann Klimaschutz in unserer Stadt gelingen. Pflanzen und Grünflächen tragen wesentlich zum Wohlbefinden und zur Aufenthaltsqualität im Wohnumfeld bei. Davon profitieren wir alle.“
Die Bauaufsicht wird immer dann aktiv, wenn sich Hinweise auf Verstöße verdichten. Permanente oder vorbeugende Kontrollen im gesamten Stadtgebiet sind nicht möglich. Wer der Aufforderung der Bauaufsicht nicht nachkommt, muss mit weiteren Schritten im ordnungsrechtlichen Verfahren rechnen.