Stadtentwässerung hat Abwassergebühren 2017 bis 2022
rückwirkend neu kalkuliert
Wer Widerspruch eingelegt hat, bekommt eine Erstattung
Hierzu wird die Stadt im Jahr 2024 eine einheitliche und rückwirkende Änderungssatzung vorlegen. Darin werden die Vorschriften über die Höhe der Gebührensätze in den einzelnen Satzungen der Jahre 2017 bis 2022 an die neue Kalkulation angepasst.
Auf dieser Basis werden die Gebührenfestsetzungen der Jahre 2017 bis 2022 teilweise aufgehoben. Wer gegen seine Gebührenbescheide für diese Jahre Widerspruch eingelegt hat, bekommt also eine Erstattung. Die Summe aller Erstattungen beläuft sich auf 11,5 Millionen Euro.
Weil die Stadtentwässerung Dortmund bereits im Jahresabschluss 2022 dafür eine Rückstellung gebildet hatte, haben die Erstattungen keine negativen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtentwässerung.
Die Gebühren für 2023 hat die Stadtentwässerung nach den neusten Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes kalkuliert.
Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund