Abwassergebühren vieler NRW-Kommunen waren zwischen 2017 und 2022 zu hoch

Stadtentwässerung hat  Abwassergebühren 2017 bis 2022

Dortmunder Rathaus (Foto: Archiv MIT)

rückwirkend neu kalkuliert

Die Abwassergebühren vieler NRW-Kommunen waren zwischen 2017 und 2022 zu hoch – das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Urteil 2022 entschieden. Nun bringt die Stadt Dortmund rückwirkend eine Änderungssatzung auf den Weg.
Im Mai 2022 hatte das OVG Münster die Kalkulation der Abwassergebühren in vielen NRW-Städten für unzulässig erklärt. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass die bisherige Rechtsprechung sowie die eigene bisherige Rechtsauslegung zur Gebührenkalkulation zu einem doppelten Inflationsausgleich führen und somit nicht mehr rechtmäßig sind.Außerdem rückte das Gericht von dem Verfahren ab, mit dem die Zinssätze für die Gebührenkalkulation bis dahin ermittelt wurden.
Aufgrund des Gerichtsurteils und wegen vorliegender Widersprüche gegen bisherige Abwassergebührenfestsetzungen hat die Stadt ihre Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung der Jahre 2017 bis 2022 überprüft und nach den neu aufgestellten Grundsätzen neu kalkuliert.

Wer Widerspruch eingelegt hat, bekommt eine Erstattung
Hierzu wird die Stadt im Jahr 2024 eine einheitliche und rückwirkende Änderungssatzung vorlegen. Darin werden die Vorschriften über die Höhe der Gebührensätze in den einzelnen Satzungen der Jahre 2017 bis 2022 an die neue Kalkulation angepasst.
Auf dieser Basis werden die Gebührenfestsetzungen der Jahre 2017 bis 2022 teilweise aufgehoben. Wer gegen seine Gebührenbescheide für diese Jahre Widerspruch eingelegt hat, bekommt also eine Erstattung. Die Summe aller Erstattungen beläuft sich auf 11,5 Millionen Euro.

Weil die Stadtentwässerung Dortmund bereits im Jahresabschluss 2022 dafür eine Rückstellung gebildet hatte, haben die Erstattungen keine negativen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtentwässerung.
Die Gebühren für 2023 hat die Stadtentwässerung nach den neusten Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes kalkuliert.

Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund