Entwicklung eines Gewerbe-/Industriegebietes an der Stadtgrenze zu Dortmund
Ein Rechtsgutachten soll die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 92 „Im Dicken Dören“ prüfen.
Das ist das Ergebnis der Beratung eines entsprechenden Tagesordnungspunktes in der Ratssitzung vom 14.12.23. In dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.23 heißt es:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein externes Rechtsgutachten bei einer Kanzlei in Auftrag zu geben, die im öffentlichen Bau- und Planungsrecht spezialisiert ist, um die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO gegen den Bebauungsplan Nr. 92 „Im Dicken Dören“ der Stadt Waltrop zu prüfen.
Das Gutachten ist dem Rat vorzulegen und zu erläutern, um auf dieser Basis entscheiden zu können, ob ein Klageverfahren gegen den Bebauungsplan eingeleitet werden soll. Das Klageverfahren kann nur innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft angestrebt werden. Daher hat die Beauftragung zeitnah zu erfolgen.
Dieser Antrag der SPD-Fraktion ist mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE / Die PARTEI verabschiedet worden; die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich enthalten, die CDU-Fraktion hat gegen den Antrag gestimmt.
In der Begründung zum Antrag heißt es:
Die Stadt Dortmund hat das gesamte Planverfahren kritisch begleitet, da sich der Entwicklungsbereich für das Gewerbe- und Industriegebiet in räumlicher Nähe (200m) zu der Wohnbebauung an der Groppenbrucher Straße befindet. Zudem liegt die Fläche solitär, ohne Anschluss an weitere Siedlungsstrukturen, in einem regionalen Grünzug und ist umgeben von Landschaftsschutzgebieten sowie einem Naturschutzgebiet in unmittelbarer räumlicher Nähe.
Zulässig und begründet wäre ein Normenkontrollantrag seitens der Stadt Dortmund, wenn
1. die Planungshoheit der Stadt Dortmund beeinträchtigt werden würde,
2. das interkommunale Abstimmungsgebot verletzt oder
3. ein Fehler in der bauleitplanerischen Abwägung erkennbar wäre.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Bebauungsplan weitere formale und materielle Fehler aufweist, die einen Normenkontrollantrag zum Schutz Dortmunder Bürgerinnen und Bürger und zur Gewährleistung überörtlicher Planungsbelange rechtfertigen würde.
Beispielsweise ist zur Sicherung der wirtschaftlichen Entwicklung im Regionalplan der regionale Kooperationsstandort „Dortmund Groppenbruch“ ausgewiesen, an unmittelbarer Stadtgrenze zu Lünen Brambauer. Es ist zu befürchten, dass die mögliche wirtschaftliche Entwicklung Dortmunds erheblich eingeschränkt wird, da durch die Ausweisung des Gewerbe- und Industriegebietes „Im Dicken Dören“ die verkehrliche Belastung des Verkehrsknotenpunktes A2/Emscherallee erheblich zunehmen wird. Zudem wurden die Abwägungsbelange der Stadt Dortmund (Ökologie, Emissionen, Abstand) im Rahmen des Verfahrens, auch aus Sicht der Verwaltung, nicht zufriedenstellend berücksichtigt.
Mit diesem Auftrag hat das „Aktionsbündnis gegen den Dicken Dören“ zumindest schon mal einen ersten Teilerfolg erzielt: Jetzt fühlen sich die Akteure nicht mehr ganz allein gelassen von der örtlichen Politik. Das war zumindest auch dem Mengeder Ratsvertreter Torsten Heymann (SPD) bewusst, als er sich besonders engagiert für die Interessen des Aktionsbündnisses in der Bauleitplanung „Im Dicken Dören“ eingesetzt hat.
Die bisherigen Proteste des Aktionsbündnisses haben mit dem vorliegenden Ratsbeschluss ein ganz anderes politisches Gewicht bekommen. Bekanntlich haben die Akteure bereits ein Gutachten von einer renommierten und einschlägig erfahrenen Kanzlei erstellen lassen, das dem Waltroper Bebauungsplan u.a. „formale und technische Mängel“ bescheinigt, woraufhin der Groppenbrucher Heinz Aarsen – stellvertretend für das Aktionsbündnis – die Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingereicht hat.