Winterdienstpflicht für Hauseigentümer

Das Ordnungsamt der Stadt erinnert Hauseigentümer
an die Pflicht zum Winterdienst

Eigentümer sind dafür verantwortlich, zwischen 7 und 20 Uhr Schnee und Glätte auf  angrenzenden Gehwegen an öffentlichen Straßen zu räumen und zu streuen oder diese Aufgabe durch ihre Mieter erledigen zu lassen.

Entstehen Schnee und Glätte nach 20 Uhr, sind diese werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr am Folgetag zu beseitigen.

Die Winterdienstpflicht umfasst auch angrenzende Bushaltestellen, Fußgängerüberwege und Querungshilfen. Dabei ist es grundsätzlich verboten, auftauende Stoffe wie Streusalz zu nutzen.

Für Rückfragen und Hinweise stehen MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes unter den Rufnummern 0231 50-22737 und 50-16517 zur Verfügung.

Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund; Foto: K.N.