Stadt Dortmund hindert Staatsschutz-bekannten Bürger an der Ausreise zu rechtsextremer Veranstaltung

Dortmunder Rathaus (Foto: Archiv MIT)

Stadt Dortmund grenzt die Reisefreiheit eines bekannten Vertreters

der rechten Szene in Dortmund ein

Wegen seiner geplanten Teilnahme an einer rechtsextremen Veranstaltung in Budapest hat die Stadt Dortmund einen Staatsschutz-bekannten Dortmunder an der Ausreise nach Ungarn gehindert. Die erlassene Ordnungsverfügung beschränkt kurzfristig seinen Reisepass und Personalausweis.Mit diesem Schritt grenzt die Stadt Dortmund die Reisefreiheit eines bekannten Vertreters der rechten Szene in Dortmund ein und untersagt ihm die Reise zu einem internationalen Vernetzungstreffen im europäischen Ausland.
Der Dortmunder beabsichtigte, am Sonntag, 11. Februar, am „Tag der Ehre“ in Budapest teilzunehmen. Seit 1997 findet die Veranstaltung jährlich an diesem Datum statt. Dabei versammeln sich nach Erkenntnissen der Polizei und des Verfassungsschutzes Rechtsextremisten aus ganz Europa zum Aufmarsch.

Kontakte in die rechtsextreme Szene
Die von mehreren ungarischen Neonazi-Gruppierungen organisierte Veranstaltung wird zur öffentlichen Zurschaustellung und Verherrlichung nationalsozialistischen Gedankengutes genutzt und dient der Vernetzung von Rechtsextremisten aus dem europäischen Ausland. Laut Bericht der Verfassungsbehörde tragen die Teilnehmer*innen der Veranstaltung Stahlhelme und Uniformen aus dem Zweiten Weltkrieg. Außerdem stellen sie NS-Devotionalien zur Schau. In der Vergangenheit hatten die ungarischen Behörden Teile der Veranstaltung verboten.

Der Dortmunder Bürger ist dem Staatschutz der Polizei Dortmund hinlänglich bekannt. Er verfügt über zahlreiche Verbindungen und langjährige Kontakte in die rechtsextremistische Szene im In- und Ausland und hat rassistische, antisemitische und gewaltbefürwortende Reden bei einschlägigen Veranstaltungen gehalten.

Eilverfahren am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Das geltende Recht erlaubt der Stadt Dortmund, den Geltungsbereich eines Reisepasses und Personalausweises zu beschränken, wenn die begründete Annahme besteht, dass die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind. Gegen diese erlassene Ordnungsverfügung der Stadt Dortmund hatte der Dortmunder geklagt und Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt.

In einem Eilverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag, 6. Februar, dass konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wäre, wenn der Dortmunder an der Veranstaltung in Ungarn – insbesondere als Redner – teilnimmt. Der Antrag ist dementsprechend in erster Instanz abgelehnt worden.

Wichtiges Zeichen gegen Rechtsextremismus
Der Dortmunder Bürger hat gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt. Dieses bestätigte am Mittwoch, 7. Februar, die erstinstanzliche Entscheidung.

Die Stadt Dortmund deutet die Beschlüsse als Erfolg und wichtiges Zeichen gegen Rechtsextremismus. Die Stadt Dortmund tritt allen Versuchen entschieden entgegen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben und ein Klima der Einschüchterung und des Fremdenhasses zu verbreiten. Sie stellt sich jeglicher Form von Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie politisch motivierter Gewalt entschieden entgegen.

Quelle: Pressestelle der Stad Dortmund